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9. Dezember 2009, 14:50 Uhr
Das Drama der Scheidungsväter

"Du wirst dein Kind nie wieder sehen"

Frauen im Vorteil: Wenn es nach einer Scheidung oder Trennung um das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder geht, haben Väter oft das Nachsehen. Nicht nur das Sorgerecht bekommen sie selten. Sogar der Umgang mit den Kids wird ihnen oft verwehrt - vor allem dann, wenn es die Mütter so wollen.

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Scheidung, Kinder, Sorgerecht, Unterhalt, Kampf ums Sorgerecht

© Colourbox

Knapp 145.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jedes Jahr von einer Ehescheidung betroffen. Doch damit nicht genug: Zu allem Überfluss haben vielen von ihnen keinen Kontakt mehr zu dem Elternteil, der getrennt von ihnen lebt. Häufig ist das der Vater. Denn: Mütter erhalten häufiger das Sorgerecht als Väter (s. Tabelle unten).

Dass viele Scheidungskinder den Kontakt zum getrennt lebenden Elternteil verlieren, liegt häufig an den persönlichen Konflikten der Eltern. So zeigt eine Studie mit mehr als 7000 geschiedenen Eltern im Auftrag des Juztizministeriums: Über 40 Prozent der Mütter und Väter ohne elterliche Sorge haben nur selten oder nie Kontakt zu ihren Kindern. Und: Viele Geschiedene gaben zu, dass sie selbst den Kontakt nicht wollen - und die Bedürfnisse der Kinder ignorieren würden.

Vater hatte keine Chance
Auch Douglas Wolfsperger hat im Streit um das Umgangsrecht für seine Tochter verloren - und sie bereits seit einem Jahr nicht mehr gesehen. Angefangen hat alles nur mit Unregelmäßigkeiten bei den wöchentlichen Treffen zwischen Wolfsperger und seiner Tochter.

Doch dann heiratete die Ex-Partnerin einen neuen Mann, und auch Wolfpergers Tochter bekam einen neuen Namen. Nach und nach verschärfte sich die Situation weiter - und zwar nicht nur zwischen den Ex-Partnern. Auch Wolfspergers Tochter begegnete dem Vater zunehmend zurückhaltend. Wolfsperger selbst hatte das Gefühl, dass seine Tochter systematisch gegen ihn aufgebracht wird. Es folgten Diskussionen und regelmäßige Auseinandersetzungen mit der Ex-Frau.

Außerdem musste Wolfsperger immer wieder beim Familiengericht vorsprechen. Am Ende hat er aufgegeben - auch aus Rücksicht auf seine Tochter. Jetzt hat Wolfsperger über seine Geschichte und über die traurigen Erlebnisse anderer Scheidungsväter einen Film gemacht. Titel: "Der entsorgte Vater."

Welche Rechte Väter haben und wo sie Hilfe finden, stern TV hat Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie hat sich die Zahl der Scheidungskinder in Deutschland entwickelt?

Aktuell sind in Deutschland jedes Jahr etwa 145.000 minderjährige Kinder von einer Ehescheidung betroffen. Das Scheidungs- und Trennungskind als Massenphänomen ist dabei relativ neu - es betrifft die heute 40- bis 45-Jährigen.

Die Gesamtzahlen der Scheidungskinder in Deutschland haben sich wie folgt entwickelt:

1960: 67.281
1970: 118.704
1980: 125.047
1990: 118.340
2000: 148.192
2001: 153.517
2002: 160.095
2003: 179.256
2004: 168.859
2005: 156.389
2006: 148.624
2007: 144.981
2008: 150.187


(Zahlen der zusätzlich von Trennung Betroffenen sind nicht erfasst)

Bekommen Mütter häufiger das Sorgerecht zugesprochen als Väter?

Ja. Laut Statistischem Bundesamt erhalten Mütter bei Scheidungen 11 mal häufiger das alleinige Sorgerecht als Väter. Ähnliche Zahlen hat auch der "Bundesverband Alleinerziehender Mütter und Väter": Danach wuchsen im Jahr 2007 insgesamt 2,18 Millionen Kinder unter 18 Jahren bei insgesamt 1,57 Millionen allein erziehenden Elternteilen auf. Nur 10 Prozent der Alleinerziehenden waren Männer, und rund 90 Prozent waren Frauen.

Haben unverheiratete Väter eine Chance auf das Sorgerecht?

Bei unverheirateten Eltern, die sich trennen ist die Situation für die Väter schwierig: Im Regelfall bekommen unverheiratete Mütter automatisch das alleinige Sorgerecht. Im Bürgerlichen Gesetztbuch (BGB), Paragraf 1626 a, heißt es dazu:

Nicht verheiratete Eltern erhalten die gemeinschaftliche Sorge nur:

- wenn sie heiraten
- oder dafür eine gemeinsame Sorgeerklärung abgeben

Ansonsten hat die Mutter automatisch allein die Sorge, und wenn sie nicht zustimmt, kann der nicht eheliche Vater auch kein Sorgerecht bekommen.

Die Freiwillige Sorgerechtserklärung für nicht-ehelich geborene Kinder gibt es seit 1998 und wird seit 2004 statistisch erhoben. Danach wird seit 2004 etwa bei jedem 2. dieser Kinder die Erklärung abgegeben.

Wie viele nicht-eheliche Kinder werden in Deutschland geboren?

Die Geburtenrate von nicht-ehelichen Kindern hat sich laut Statistischem Bundesamt in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

2004:197.129
2005: 200.122
2006: 201.519
2007: 211.053
2008: 218.887

Was versteht man unter "Eltern-Entfremdung"?

Es gibt Alleinerziehende, die den gesetzlich vorgeschriebenen Umgang zwischen dem anderen Elternteil und dem Kind bewusst erschweren oder komplett unterbinden. Es kommt auch vor, dass sie den anderen schlecht machen und das Kind unbeabsichtigt oder auch gezielt gegen den nicht betreuenden Elternteil aufbringen. Bei einer solchen Form von Manipulation und Instrumentalisierung des Kindes durch den betreuenden Elternteil spricht man von "Eltern-Entfremdung".

Sind mehr Männer oder Frauen von dieser Entfremdung betroffen?

Im Prinzip können sowohl Väter als auch Mütter die Leidtragenden sein. Da aber rein quantitativ die weit größere Zahl der Alleinerziehenden Mütter sind, betrifft die "Entfremdung" in der Praxis vor allem Väter.

Welche Folgen hat das für den ausgegrenzten Elternteil?

Die psychischen Folgen für die Ausgegrenzten sind gravierend: Depressionen, Ohnmachtsgefühle, Leistungsabfall im Job bis hin zum Arbeitsverlust und Suizidgedanken kommen vor. Sie werden bestimmt von dem Gefühl, massives Unrecht erlitten zu haben und fühlen sich als Opfer.

Was heißt das für die Kinder?

Für die Kinder können die psychischen Folgen solcher Vereinnahmung und der Verlust des anderen Elterteils lebenslang belastend bleiben. Mögliche Spätschäden sind: Identitätsprobleme, gestörte Realitätswahrnehmung, Bindungsängste und massive Beziehungsschwierigkeiten. Auch eine Neigung zu sozialer Entgleisung, Drogensucht und Gewalt ist möglich.

Da das Scheidungs- und Trennungskind als Massenphänomen aber relativ neu ist, gibt es erst jetzt erste aussagekräftige Studien, so etwa die deutsche Langzeitstudie von der Familien- und Jugendsoziologin Anneke Napp-Peters. Sie zeigt:

20 Prozent der Kinder reagierten unmittelbar nach dem Auseinandergehen der Eltern mit Sprachstörungen, Magen-Darm und Hautproblemen.

25 Prozent zeigten anhaltende Verhaltensstörungen: Dabei reagierten Jungen unmittelbar aggressiv, sie ließen in der Schule nach, waren hyperaktiv und litten unter Konzentrationsstörungen. Mädchen waren zunächst eher überangepasst und hatten erst später im Leben mit Identitäts- und Beziehungsschwierigkeiten zu kämpfen.

80 Prozent der Kinder hatten nach 12 Jahren keinen Kontakt mehr zum außerhalb lebenden Elternteil.

Weitere Spätfolgen nach 12 Jahren: Nur 25 Prozent der Kinder war es gelungen, die trennungsbedingten Schwierigkeiten zu überwinden, 75 Prozent hatten anhaltende psychische Probleme, die Hälfte von ihnen Suchtprobleme (Alkohol, Drogen).

Weitere Forschungsergebnisse gibt es unter:
www.uwejopt.de und:
www.drvboch.de

Wo finden Betroffene Hilfe?

Vor allem enttäuschte, von ihren Kindern entfremdete Väter organisieren sich in verschiedenen Foren und Vereinen, darunter: "Väteraufbruch für Kinder e.V." mit bundesweit etwa 2000 Mitgliedern. Dort sind auch betroffene Mütter willkommen und werden unterstützt.

Informationen gibt es unter:
www.vafk.de

Weitere Plattformen für ausgegrenzte Väter gibt es im Internet unter: www.kuvin.de
www.pappa.com
www.aefk.eu

Hilfe für ausgegrenzte Eltern
www.entfremdet.de
www.pas-eltern.de
www.takeroot.org


Hilfe für:
erwachsene Scheidungskinder gibt es unter
www.eskhilfe.de.vu

Was verbirgt sich hinter dem Cochemer Modell?

Mit dem Credo "Kinder haben ein Recht auf beide Eltern!" haben sich in Cochem Anfang der 1990er Jahre Richter, Anwälte, Gutachter und Jugendamtsvertreter zusammengesetzt und überlegt, wie man effektiver im Sinne des Kindes entscheiden kann. Seitdem wird im Landkreis Cochem-Zell eine neue Form der Zusammenarbeit praktiziert, wenn es um Trennungs- und Scheidungsprozesse geht. Diese vernetzte Arbeitsweise zwischen Richtern, Anwälten, Gutachtern und Behörden wird als "Cochemer Praxis" oder auch "Cochemer Modell" bezeichnet.

Weitere Informationen zum "Cochemer Modell"gibt es unter: www.ak-cochem.de

Frauenverbände, Frauenhäuser und der Verband alleinerziehender Mütter und Väter sehen das Credo "Ein Kind braucht beide Eltern!" kritisch. Sie argumentieren damit, dass der biologische Vater als wichtige Kontaktperson für das Kind überschätzt werde. Außerdem hätten Frauen, die dem Vater das Kind vorenthalten, meistens auch gute Gründe dafür.

Für das Wohl der Kinder setzt sich außerdem der Verband "Anwalt des Kindes" ein: www.v-a-k.de

KOMMENTARE (10 von 36)
 
entfremdung (30.05.2009, 00:51 Uhr)
Liebe Väter kämpft unbeirrt weiter!
Am 7. Juni 2009 findet der Schweizer Vätertag statt. Ein Familienfest an dem Ihr alle herzlich eingeladen seid. So könnten wir auch internationale Aktionen koordinieren:
www.vev.ch
Ibykus (29.05.2009, 20:15 Uhr)
gang und gäbe
wenn es sich bei den im Film dagestellten Vorfällen um Ausnahmen handeln würde, könnte man kopfschüttelnd auf eine ansonsten funktionierende Rechtsordnung verweisen. Leider aber muss man wegen der Vielzahl vergleichbaren Umgangsterrors System unterstellen, das zu bekämpfen außerhalb der Rechtsordnung dem Kindeswohl zweckdienlicher erscheint, als der Gang durch väterfeindliche Instanzen!
Ibykus
Väterwiderstand.de
Papa-Ralf (29.05.2009, 10:12 Uhr)
Väterdemo
wer gegen dieses Unrecht ist, kann sich ja am 20. Juni Mittag am Alexanderplatz in Berlin zur Demo einfinden. Infos im Netz
hstinus (28.05.2009, 16:57 Uhr)
Bemerkung zu: ...und ich dachte es hätte sich was geändert?
Meine hoffentlich bald Ex-Frau hat einfach das Trennungsjahr durch einen fadenscheinigen Grund ein halbes Jahr beim Familiengericht verschieben lassen. Dadurch ist sie weiterhin "geschützt". Nach der Scheidung muss sie auf jeden Fall mehr arbeiten, aber da wir 2 gemeinsame Kinder haben, ist noch nicht genau klar, wieviel. Der BGH hat ein Grundsatzentscheidung gefällt, diese Entscheidung bezog sich aber auf eine Lehrerin mit einem Kind. Was mir dieses Urteil vom BGH bringt, weiss noch niemand. Auf die Frage an die Familienrichterin warum sie diesen fadenscheinigen Grund zu Verschiebung des Trennungsjahres einfach so hinnimmt, meinte die Richterin:" Da müsste ich ja Nachforschungen anstellen, aber trösten Sie sich, die Scheidung geht sowieso sehr lange". Die Mühlen mahlen langsam. Das ist ein Unding.
binausgold (28.05.2009, 14:46 Uhr)
...und ich dachte es hätte sich was geändert?
es entsetzt mich was ich hier lese...und ich bin weiblich!
ich habe aber eine frage. ich kann mich erinnern, daß es doch nun neue gesetze gibt, daß die männer die ersten ehefrauen nicht mehr "ewig" unterstützen müssen? und, daß die frauen doch nun schneller wieder arbeiten gehen sollen? und, daß dies auch rückwirkend gelten soll? stimmt das denn nun nicht mehr???
bin dann mal gespannt auf die antworten...
hstinus (28.05.2009, 13:32 Uhr)
halbieren
komischerweise wird alles nach der Scheidung halbiert, nur die Zeit mit den Kindern nicht. Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet in der Praxis, dass die Frau die komplette Oberhand über die Kinder hat. Ich habe 2 Töchter im Alter von 8 und 11. Ich habe eine Klage für das Wechselmodell eingereicht. Die Familienrichterin hat die Klage sehr schnell abgeschmettert, da Sie "den Fall schnell vom Tisch" haben will. Wenn die Ex-Partnerin nicht will, steht Mann komplett im Regen.
turboprinz (28.05.2009, 13:00 Uhr)
Rechtsstaat !?
Die Tabelle im Artikel sagt alles !
Ich bin Papa eines 8 jährigen Jungen, werde zum "Bezahlonkel" degradiert weil Mama Ehe bricht um sich selbst zu verwirklichen. Sohn in der Schule massiv absackt, Mama heimlich in soz. Brennpunkt umzieht. Sollte er eines Tages zu mir kommen und sagen "Papa ich möchte heiraten und Kinder!" werde ich ihm abraten. Traurig aber wahr !
"Ich finanziere ein fremdes Familienunternehmen !"
lang (28.05.2009, 11:38 Uhr)
Detlef zu Missbrauch und Ohnmacht
meine Tochter kommt auch nicht mehr
zu mir,sie wurde mal bei einer Oma
3 Tage nach dem Besuchstag bei mir
ohnmächtig, mir wurde gesagt, das läge an mir, dem Kind wurde dies auch
gesagt, meine Tochter hat Angst davor
das dies wieder passiert und lehnt den Kontakt ab, der Mutter passt dies
ja ganz gut, wenn das Kind nicht will
dann unterstützt die Mutter dies ja,
sie will ja nur das beste für das Kind, natürlich nur, wenn es auch für
sie das beste ist, der jetzige MANN
ist ja der bessere Vater, der wertvollere Vater, der ist ja immer da. So wird das Kind schon im Vorfeld
immer wieder geimpft. Meine Tochter
leugnet sogar, das die Mutter sie schlägt, nimmt sie sogar hier in Schutz. Ämter sehen hier zu, Gutachter haben kein Interesse nach-
zugehen falls es kompliziert wird.
Pauschale Behauptungen reichen hier
anscheinen um einen das Kind zu nehmen, das man als Wochenendpapa nicht weniger liebt als die Mutter,
die Mütter wollen aber, das die Kinder den jetzigen Partner mehr lieben, arbeiten in diese Richtung.
Also Andrea, vielen Dank für die
eingefädelten Ohnmachten, den Missbrauchsvorwurf vor der Verhandlung Umgangsrecht, für das, das du auch meine Tochter ins Gesicht schlägst, für die Lügen die du meiner
Tochter über mich erzählst (ich würde keinen Kindesunterhalt für sie zahlen. Gut eingefädelt, besonders schlau musstest du ja nicht sein, da
die Anwälte die Spiele ja gern mitspielen. Supermutter Andrea A. aus
Regenstauf, was tust du deiner Tochter an? Soll sie so eine Lügnerin
werden wie du?. Nimmst du Rücksicht auf den Kindeswillen, wenn du unsere
Tochter ins Gesicht schlägst, wenn sie dich an mich erinnert?
In Liebe an meine Tochter Steffi,
vergesse Dich nicht, du bist mir
noch immer wichtig!
taxpit (28.05.2009, 11:34 Uhr)
Mütter, Kinder und Männer
das ist die Sichtweise beim Jugendamt oder bei Gericht. Väter kommen dort nicht vor.
taxpit (28.05.2009, 10:07 Uhr)
@Chris MS
hallo Chis, mir erging es ähnlich. Gib deiner Ex die Rückmeldung, daß sie es richtig macht. Sie hat soviel Mist vom Jugendamt und von den Rechtsanwälten gehört, sie muß erst wieder lernen dir zu vertrauen.
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