Unzählige Internetnutzer sind Michael Burat bereits auf den Leim gegangen: Mit vermeintlich kostenlosen Angeboten lockte der Seitenbetreiber sie in teure Abos. Nun soll damit Schluss sein.

Seine Internetseiten haben Schnäppchenjäger bewusst in die Abofalle gelockt: Michael Burat.© stern TV
Gewerbsmäßiger Betrug in besonders schwerem Fall: Für seine dubiosen Geschäfte wurde Michael Burat, Geschäftsführer und Betreiber unzähliger Internetportale, nun vom Landgericht Frankfurt verurteilt. Die Strafe: zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Jahrelang hatte Burat Internetnutzer mit vermeintlich kostenlosen Angeboten auf seine Seiten - wie "Outlets.de", "Kochrezeptesammlung.de" oder "Routenplanung.de" - gelockt. Doch: Wer sich dort angemeldet hat, landete in der Abofalle.
"Wir haben eine große Zahl an Menschen, die seinen Seiten zum Opfer gefallen sind", sagt Oberstaatsanwalt Philipp Zmyj-Köbel. Eine von ihnen ist Saskia Schmitz. Auf der Suche nach einem Schnäppchen beim Schuhkauf landet die 28-Jährige auf "outlets.de". Denn: Das Portal verspricht den Zugriff auf eine Datenbank mit Informationen über Outlets und Fabrikverkäufe.
80 Prozent könne man dadurch beim Einkaufen sparen. Saskia Schmitz überlegt nicht lange - und registriert sich mit Name, Adresse und Kontaktdaten. "Nachdem ich alles ausgefüllt hatte, gab es aber keine Informationen - ich bin also davon ausgegangen, dass irgendwas nicht funktioniert hat", sagt sie. Und: "Ich bin dann rausgegangen und die Sache war für mich erledigt."
Doch nach einigen Tagen erhält Saskia Schmitz dann Post von "outlets.de" - mit einer Mahnung über 101 Euro. "Ich war schockiert, weil ich keinen Vertrag abgeschlossen haben wollte mit 'outlets.de'." Und "outlets.de" geht sogar noch einen Schritt weiter und beauftragt ein Inkasso-Unternehmen, um die Summe einzutreiben. Am Ende wird der jungen Frau sogar mit einem Gerichtsprozess gedroht. "Irgendwo fürchtet man auch - machen die das wirklich? Und habe ich dann nachher eine negative Schufa-Auskunft?"
Saskia Schmitz ist nicht die einzige, der es so ergangen ist: Allein bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gingen bis heute über 5000 Anzeigen gegen Michael Burat und seine Abofallen ein. Doch hat Burat die Kunden wirklich bewusst getäuscht? "Ja", sagt eine ehemalige Mitarbeiterin des 35-Jährigen, die unerkannt bleiben möchte. Zwei Jahre arbeitete sie für Michael Burat - und musste Kunden am Telefon systematisch unter Druck setzen. Wenn die Leute behauptet hätten, sie wären nicht auf der Seite gewesen, habe sie ihnen mit einer Anzeige wegen Datenmissbrauchs gedroht. Und sie habe gesagt: "Wenn aber die Polizei ermittelt, dass die IP Adresse zu Ihnen gehört, dann müssen Sie auch die Ermittlungskosten bezahlen. Dann wird dann halt gezahlt."
Und es war offenbar ein einträgliches Geschäft. Nach Aussage der ehemaligen Mitarbeiterin wurden Einnahmen von 200.000 Euro pro Tag verbucht. Heute weiß die 25-jährige Ex-Mitarbeiterin von Burat, dass sie bei einer dubiosen Firma beschäftigt war. "Ich selbst würde sagen es ist Lug und Trug, es ist Abzocke."
Dieser Einschätzung folgte jetzt auch das Landgericht Frankfurt mit seinem Urteil. Den Geschädigten rät Oberstaatsanwalt Zmyj-Köbel: "Auf keinen Fall zahlen. Das ist alles nicht haltbar", auch wenn Michael Burat über seinen Verteidiger inzwischen hat vermelden lassen, dass er gegen das Urteil Revision einlegen wird.
Neues Gesetz gegen Abofallen Ab 1. August 2012 müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente - wie zum Beispiel den Preis - informieren.
Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese mit einem eindeutigen Hinweis wie etwa "zahlungspflichtig bestellen" versehen sein. Fehlt die korrekt beschriftete Schaltfläche und somit die Bestätigung des Verbrauchers, kommt kein Vertrag zustande.
"Durch die so genannte 'Button-Lösung' werden unseriöse Geschäftspraktiken im Internet eingedämmt und Internet-Nutzer besser davor geschützt, ungewollt in eine Abofalle zu tappen", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner.
Schutz vor Abzocke Die Zeitschrift Computerbild bietet eine kostenlose Software an, die Sie warnt, wenn Sie auf eine Internetseite mit Abzockfalle kommen. Das Programm kann auf der Homepage der Computerbild heruntergeladen werden.