17. April 2013, 20:02 Uhr

Was Flexstrom-Kunden jetzt tun sollten

Stromanbieter-Insolvenz

Der Berliner Billigstromanbieter Flexstrom ist insolvent. Betroffen sind bundesweit etwa 500.000 Kunden. Was bedeutet die Pleite für Verträge und Vorauszahlungen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Die Pleite des Stromdiscounters Flexstrom kam nicht unerwartet. Bereits im Januar berichtete stern TV über die fragwürdigen Geschäftsmodelle der Billigstromanbieter. Nun hat der Versorger Flexstrom am Freitag, 12. April 2013, Insolvenz angemeldet. Die rund 500.000 Kunden können aber zunächst gelassen bleiben, Strom werde weiterhin fließen, so die Experten der Verbraucherzentralen. Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten für Verbraucher:

Bekomme ich möglicherweise plötzlich keinen Strom mehr?

Strom und auch Gas, die Kunden bisher von einem insolventen Versorger beziehen, werden weiter geliefert. Kann Flexstrom das nicht mehr leisten, springen automatisch die lokalen Grundversorger ein. Das Licht geht also nicht aus. Allerdings ist der Strom vom Grundversorger dann etwas teurer. Im Fall von Flexstrom werde der Insolvenzverwalter aber vermutlich alles daran setzen, dass die Kunden weiter beliefert werden, so die Verbraucherschützer.

Erlischt durch die Insolvenz der Vertrag?

Nein, die Insolvenz bedeutet nicht automatisch das Ende der Vertragsbeziehung. Als Kunde muss man vorerst nicht aktiv werden. "Sie können abwarten, bis der Insolvenzverwalter entscheidet, wie es mit dem Unternehmen weitergeht", sagt Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Solange Flexstrom liefern kann, sollten die monatlichen Abschläge weiter bezahlt werden. "Auch die Kunden müssen den Vertrag ja erfüllen."

Allerdings können Kunden den Vertrag ordentlich zum nächsten möglichen Termin kündigen, wenn sie von Flexstrom die Nase voll haben. Dann gilt der Vertrag aber noch für die Restmonate.

Eine außerordentliche Kündigung gelingt nur, wenn eine Leistungsstörung vorliegt. Dafür müsse man sich beim Gemeindeversorger erkundigen, ob man bereits von dort beliefert wird, sagen die Verbraucherschützer. Dann läge eine Leistungsstörung vor und man könne Flexstrom auffordern, den Vertrag zu erfüllen oder - falls das nicht geschieht - die fristlose Kündigung androhen. Wie bei jeder Kündigung gilt: Am besten als Einschreiben mit Rückschein versenden.

Was passiert mit Vorauszahlungen?

Vorauszahlungen gehen in die Insolvenzmasse ein. Das heißt: Das Geld verbleibt bei Flexstrom. Man kann Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden – und zwar sofort nach Einleitung des Insolvenzverfahrens. Es ist jedoch zu bezweifeln, ob man durch das Schreiben die Vorauszahlungen zurückerhält. Erfahrungen aus der Vergangenheit zeigen, dass bei einer Insolvenz in in den allermeisten Fällen das Geld der Verbraucher weg ist. Einziger Trost: Solange Flexstrom noch Strom liefert, kann man seinen gezahlten Betrag noch "verbrauchen".

Grundsätzlich: Von nun an solle kein Kunde mehr hohe Vorauszahlungen leisten, empfiehlt Jürgen Schröder: "Solange man nicht weiß, ob das Unternehmen noch längere Zeit Strom liefern kann, sollte man keine Jahresbeträge oder größere Summen zahlen." Wer gerade einen Jahresvertrag abgeschlossen hat oder in die Laufzeit eines weiteren Jahresvertrags gerutscht ist, sollte dem Versorger schriftlich mitteilen, dass man die Vorauszahlung erst überweise, wenn sichergestellt sei, dass die Versorgung auch gewährleistet wird. Laut Jürgen Schröder sollten Verbraucher maximal noch Monatsbeträge überweisen. Bei Einzug durch Flexstrom können hohe bzw. Jahresbeträge wieder zurückgebucht werden.

Was ist mit Abschlagszahlungen?

Im Vertrag vorgesehene monatliche Abschlagszahlungen müssen weiterhin geleistet werden, solange Flexstrom Strom und Gas liefert.

Viele Kunden werden ein besseres Gefühl haben, wenn eine insolvente Firma nicht mehr auf ihr Konto zugreifen kann. Einzugsermächtigungen können widerrufen werden, die Rechnung muss dann per Überweisung beglichen werden. Da man Abbuchungen aber acht Wochen lang zurückrufen kann, gehen Kunden mit monatlicher Zahlungsweise kaum ein Risiko ein.

Worauf sollte man generell beim Stromanbieter-Wechsel achten?

Wer den Stromanbieter wechselt, kann je nach Verbrauch durchaus Geld sparen. Stromdiscounter sind aufgrund ihrer Geschäftsmodelle mit Vorsicht zu genießen. Wichtig sind bei einem neuen Vertrag: keine Tarife mit Vorkasse, keine Pakettarife und Achtung bei hohen Bonusversprechen, kurze Kündigungsfristen von etwa vier Wochen und möglichst kurze Laufzeiten. Man sollte sich am besten nicht länger als ein Jahr vertraglich binden. Worauf Sie darüber hinaus achten sollten, sehen Sie in dieser Übersicht.

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