22. September 2012, 12:44 Uhr

Alles anziehen, nichts bezahlen

In Zeiten des Online-Shoppings ist nichts einfacher als bestellte Kleidung wieder zurück zu senden. Doch was, wenn man die Ware erst tagelang trägt - und dann sein Rückgaberecht einfordert?

Die meisten Online-Händler bieten ihren Kunden eine einfache und kostenlose Rückgabe von bestellter Ware. Und auch Kaufhäuser und Boutiquen zeigen sich bei Reklamationen ihren Kunden gegenüber oft sehr kulant. Doch was passiert, wenn der Käufer die gekaufte Ware erst tagelang trägt, beschädigt und dann sein Rückgaberecht einfordert? stern TV hat den Test gemacht. Fazit: In einigen Fällen haben die Händler und Geschäfte sogar gebrauchte oder verschmutzte Ware zurückgenommen. Ein generelles Recht auf Umtausch gibt es in Geschäften trotzdem nicht.

Viele Verbraucher kennen sich mit ihren Rechten nicht richtig aus, Begriffe werden oft verwechselt. Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen für den Einkauf im Einzelhandel oder bei Bestellungen im Internet völlig unterschiedlich und sorgen deshalb häufig für Unklarheiten. Gerade Internetanbieter haben dabei vielfach das Nachsehen. Denn es kommt immer mehr in Mode, bereits getragene Kleidung mit dem Hinweis auf Rückgaberecht zurückzuschicken und sich das Geld erstatten zu lassen.

Von 100 Tagen Rückgaberecht machen unzählige Kunden Gebrauch

Ein viel genutzter Onlineshop mit einem Rückgaberecht von sogar 100 Tagen ist "Zalando". Das erst 2008 gegründete Unternehmen hat es geschafft Nummer 5 der erfolgreichsten deutschen Onlineshops zu werden - mit horrenden Umsätzen von vielen Millionen Euro. Doch über die Retouren gibt es keine Zahlen. 100 Tage Zeit laden geradezu ein, sich von einem Artikel drei unterschiedliche Größen in drei verschiedenen Farben kommen zu lassen, um sich dann in aller Ruhe ein Exemplar auszusuchen und den großen Rest zurückzuschicken. Und warum auch nicht: Bei Bestellungen im Internet oder am Telefon besteht - gesetzlich festgeschrieben – ein 14-tägiges Umtausch- und Rückgaberecht. Dafür reicht es sogar aus, dass dem Käufer die Ware schlichtweg doch nicht gefällt. Ausnahmen: Pauschalreisen, Tickets für Musikveranstaltungen oder auch Hotelbuchungen. Diese Online-Käufe können nicht grundsätzlich widerrufen werden.

Im Einzelhandel ist Umtausch freiwillig

Beim Kauf im Einzelhandel gibt es entgegen landläufiger Meinung allerdings kein gesetzlich festgeschriebenes Rückgabe- oder auch Widerrufsrecht. Da der Kunde die Ware im Laden begutachten kann, gilt der Kauf. Der Käufer kann die gekaufte Ware nicht einfach zurückgeben, weil ihm der Gegenstand nachträglich nicht mehr gefällt oder er den Preis plötzlich zu hoch findet. Zwar räumen viele Geschäfte aus Kulanz freiwillig ein Rückgaberecht ein - in der Regel vierzehn Tage. Doch das gilt selbstverständlich nur für Ware, die im Orginal-Zustand zurückgegeben wird. Voraussetzung für eine Rückgabe oder Umtausch ist immer eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer. Deshalb ist es am besten, wenn sich der Käufer beim Verkäufer rückversichert, ob es diese Umtauschmöglichkeit aus Kulanzgründen in diesem Geschäft gibt. Und wenn man sich höflich gibt, wie unser Reporter, wird auch schon mal eine Ausnahme gemacht.

Wer trägt die Rückversandkosten? Beim Kauf im Versandhandel ist vielen Verbrauchern unklar, wer die Portokosten tragen muss, wenn ein Artikel zurückgeschickt wird - Verkäufer oder Kunde? Gilt hier nicht einen Mindestwarenwert von 40 Euro?

Dies hat auch viele Zuschauer beschäftigt. Neben einer Erklärung in unseren Tipps zum Umtauschrecht hat diese Frage auch Experte Michael Bruns im Chat beantwortet.

 
 
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