2. Mai 2012, 22:15 Uhr

Wie weit dürfen Arbeitgeber gehen?

Dürfen Arbeitgeber private Telefonate abhören? Können sie die Krankmeldungen ihrer Mitarbeiter überprüfen? Dürfen Geschäftsräume mit Kameras überwacht werden? stern TV erklärt die Rechtslage.

Darf der Arbeitgeber private Telefonate abhören?

Paragraf 201 des Strafgesetzbuches schützt die Vertraulichkeit des Wortes. Telefonate dürfen also nicht abgehört werden. In den meisten Firmen ist aber nur die berufliche Nutzung des Telefons gestattet. Ausnahmen sind "dienstlich veranlasst Privatgespräche", etwa wegen Verspätung aufgrund längerer Arbeitszeit oder Verlegung von Arztterminen.

Aber: Wer ständig lange privat telefoniert und deshalb abgemahnt wird, kann sich auch nicht damit herausreden, er hätte nicht gewusst, dass es verboten sei.

Kann der Arbeitgeber die Krankmeldung überprüfen?

Wenn der Arbeitgeber der Krankschreibung des Arztes nicht traut, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen beauftragen, den Mitarbeiter zu untersuchen. Zusätzlich kann er auch eine frühere Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen als die üblichen drei Tage.

Dürfen Arbeitgeber Überwachungskameras installieren?

Grundsätzlich ja. Man muss dabei aber zwischen Räumen, die jeder betreten darf, und Räumen, die nur für Mitarbeiter zugänglich sind, unterscheiden:

In Räumen, die jeder betreten darf, zum Beispiel in Verkaufsräumen von Geschäften, muss auf die Kameraüberwachung aufmerksam gemacht werden, zum Beispiel durch Hinweisschilder. Dann darf der Arbeitgeber Kameras installieren, um sein Hausrecht wahrzunehmen. Eine heimliche Kameraüberwachung ist grundsätzlich nicht erlaubt.

In Räumen, die nur von Mitarbeitern betreten werden dürfen - zum Beispiel in Büros oder Lagerräumen - ist eine heimliche Kameraüberwachung allerdings unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Unter welchen Voraussetzungen ist eine heimliche Kameraüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

In Büroräumen oder in Lagern dürfen Arbeitgeber heimlich Kameras installieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

1) Es muss der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers bestehen – zum Beispiel der Verdacht der Industriespionage oder der Verdacht, dass ein Mitarbeiter regelmäßig stiehlt.
2) Die Videoüberwachung muss die letzte Möglichkeit des Arbeitgebers sein, den Verdacht aufzuklären. Alle sonstigen Mittel, mit denen man den Verdacht hätte aufklären können, müssen ausgeschöpft sein.
3) Es darf nur die Person überwacht werden, die verdächtigt wird, dem Arbeitgeber zu schaden.
4) Die verdeckte Überwachung muss zeitlich begrenzt sein.

In Räumen, die jeder betreten darf - zum Beispiel in Verkaufsräumen von Geschäften - ist eine heimliche Videoüberwachung grundsätzlich verboten.

Welche rechtlichen Folgen kann eine unzulässige Videoüberwachung haben?

Wenn Mitarbeiter zum Beispiel ohne begründeten Verdacht ungefragt überwacht werden oder Arbeitgeber in Verkaufsräumen Kameras installieren, ohne darauf aufmerksam zu machen, ist das ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Ein solcher Verstoß wird mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro bestraft. Die Höhe der Strafe ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich.

Auch strafrechtlich kann heimliche Videoüberwachung relevant sein. Gegen die Supermarktkette Lidl wurden 2008 von den Datenschutzaufsichtsbehörden Bußgelder wegen schwerwiegender Datenschutzverstöße in Höhe von über 1,4 Millionen Euro festgesetzt.

Beweismittel, die Arbeitgeber unter Verletzung der Persönlichkeitsrechte gesammelt haben, sind vor Gericht nicht verwertbar. Bei der Videoüberwachung ist im Speziellen das Recht am eigenen Bild relevant. Dieses und andere allgemeine Persönlichkeitsrechte gelten auch am Arbeitsplatz.

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