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22. April 2009, 22:15 Uhr

Wenn der Schwindel auffliegt

Kuckuckskinder

Das Kind, das man groß gezogen hat, ein Kuckuckskind? Derjenige, den man Jahre lang Papa nannte, ist es gar nicht. Wie geht es dann weiter? stern TV hat mit Kuckucksväter und -kindern gesprochen - und zeigt, welche Rechte sie haben.

Vaterschaftstest, legal, Gesetzesentwurf, Unterhalt

Ende der Zweifel: Vaterschaftstest© Picture Alliance

Jahrelang glaubte Tilo E., der Vater seiner Kinder zu sein. Schließlich hatte er sie zusammen mit seiner Ehefrau groß gezogen. Doch durch einen Vaterschaftstest erfuhr er, dass alle seine Kinder unterschiedliche Väter haben. Und schlimmer noch: Keines ist von ihm.

Immerhin konnte Tilo E. inzwischen die Väter von zwei Kuckuckskindern ausfindig machen - und hat sogar den Unterhalt, der im Laufe der Jahre fällig wurde, von ihnen zurück bekommen. Für seine älteste Tochter allerdings konnte Tilo E. bisher nur drei potenzielle Erzeuger recherchieren. Auch sie er aber nun testen lassen. Wenn keiner von ihnen der Vater ist, muss seine Exfrau Auskunft geben - so ist es gesetzlich vorgeschrieben.

Doch die Nachforschungen hatten auch ihre Schattenseiten: Tilo E. hat mittlerweile das Umgangsrecht zu seinen drei "ehelichen" Kindern verloren.

Wie sich Kuckuckskinder fühlen, weiß Sabine A: Sie wurde jahrelang von ihrer Mutter belogen. Der Mann, den sie Papa nannte und der sie groß gezogen hat, war nicht ihr leiblicher Vater. Für Sabine A. war das Ergebnis ein Schock: "In dem Moment ist für mich eine Welt zusammengebrochen." Dass sie den Test gemacht hat, bereut sie dennoch nicht. Denn so hat sie endlich Gewissheit.

Links in der Spalte können Sie außerdem alles zum Thema Vaterschaft und der rechtlichen Situation nachlesen.

Wie viele Kuckuckskinder gibt es in Deutschland?

Eine genaue Zahl kann niemand nennen. Allerdings gehen Schätzungen davon aus, dass etwa 10 Prozent aller Kinder Kuckuckskinder sind.

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Es werden nur wenige Körperzellen benötigt, um eine Verwandtschaft zwischen zwei Personen festzustellen. Dafür werden Blutproben, Haare, Hautzellen, Sperma oder Schleimhautabstriche untersucht. Aus ihren Zellen wird eine DNA-Kette isoliert, die charakteristische Erbinformationen und Eigenschaften einer Person enthält. Ein sachverständiger Arzt fertigt dann ein Gutachten an, in dem die Gensequenzen vom mutmaßlichen Vater und dem Kind analysiert und verglichen werden. Die Wahrscheinlichkeit einer Vaterschaft richtet sich nach der Übereinstimmung der untersuchten Merkmale.

Muss das Kind dafür ein bestimmtes Alter haben?

Nein. Ein Test kann zu jedem Entwicklungszeitpunkt des Kindes durchgeführt werden.

Wo kann man Vaterschaftstests durchführen lassen?

Theoretisch kann man in fast allen medizinischen Laboren einen Vaterschaftstest durchführen lassen, viele bieten ihre Dienste auch übers Internet an. Allerdings ist nicht jedes Institut staatlich geprüft. Man sollte überdies wissen, dass ein Test, den man privat und ohne Zustimmung von Kind oder Mutter durchführen lässt, keine Rechtsgültigkeit besitzt.

Für einen Test wird meist ein Schleimhautabstrich von Vater und Kind verlangt. Dabei wird mit einem Wattestäbchen über die Mundschleimhaut gestrichen, wodurch sich einzelne Zellen ablösen und am Stäbchen haften bleiben. Schnuller und Haare des Kindes kommen für die Untersuchung ebenfalls in Frage.

Sind heimliche Tests strafbar?

Heimliche Vaterschaftstests sind verboten, momentan aber noch nicht strafbar. Da man für einen Abstammungstest das Genmaterial von Vater und Kind benötigt, muss das Kind mit dem Test einverstanden sein. Ist das Kind minderjährig, muss wiederum die erziehungsberechtigte Mutter einem Vaterschaftstest zustimmen. Wenn der Vater einen Test machen lässt, obwohl Kind oder Mutter nicht zugestimmt haben, gilt der Test als "heimlich".

Können heimliche Vaterschaftstests vor Gericht verwendet werden?

Nein. Wenn es um Unterhaltsansprüche geht, sind diese Tests als Beweismittel nicht zulässig. Das wird sich auch künftig nicht ändern. Im Rechtsstreit um eine Vaterschaft muss ein Vaterschaftsgutachten von einem sachverständigen Arzt durchgeführt werden, der wiederum vom Gericht beauftragt wird.

Kann ein Mann die Vaterschaft gesetzlich feststellen lassen?

Ja. Das neue "Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren" stärkt die Rechte der Väter: Der Gesetzesgeber gewährt Eltern wie Kindern das Recht, Fragen, die die Verwandtschaft betreffen, zu klären. Seit vergangenem Jahr kann ein Familiengericht einen sogenannten Abstammungstest anordnen, selbst wenn einer der Beteiligten nicht einverstanden ist.

Wenn jedoch das Wohl des Kindes immens gefährdet ist, kann ein Verfahren ausgesetzt werden. Beispiel: Das Kind ist magersüchtig und die Erkrankung könnte sich durch eine weitere psychische Belastung verschlimmern. Dann wird von einer gerichtlichen Untersuchung vorerst abgesehen.

Wie läuft ein Anfechtungsverfahren ab?

Jeder Vater hat das Recht, innerhalb von zwei Jahren nach den ersten Zweifeln bezüglich seiner Vaterschaft, eine "Vaterschaftsanfechtungsklage" bei Gericht einzureichen. Zuständig ist hier das Familiengericht des jeweiligen Amtsgerichts.

Die Klageschrift muss schlüssig sein und der Vater muss gute Gründe für seine Zweifel nennen. So genügt es beispielsweise nicht, zu behaupten, das Kind sehe ihm nicht ähnlich. Auch ein vorab heimlich durchgeführter Vaterschaftstest reicht als Begründung nicht aus.

Wenn dem Gericht eine schlüssige Klageschrift vorliegt und es zu einem Verfahren kommt, ordnet es einen offiziellen Vaterschaftstest an, für den ein Sachverständiger beauftragt wird. Die Kosten für den Test muss am Ende die Partei tragen, der die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Hat man trotz negativem Ergebnis das Recht auf Vaterschaft?

Mit der aktuellen Gesetzeslage bleibt es dem Mann überlassen, wie er auf ein negatives Testergebnis reagiert. Entscheidet er sich dafür, die Vaterrolle zu übernehmen, weil seine Bindung zum Kind groß ist, ist das problemlos möglich. Früher verlor ein Vater automatisch seine Rechte, wenn sich herausstellte, dass er nicht der biologische Erzeuger des Kindes war.

Ein Vater kann die gesetzliche Vaterschaft aber auch aufheben, sofern sich durch das Verfahren herausstellt, dass er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Dann stehen ihm keinerlei Rechte als Vater mehr zu, er muss aber auch keine Pflichten (z.B. Unterhaltszahlungen) mehr erfüllen.

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