4. Juli 2012, 22:15 Uhr

Sicherungsverwahrung für ihren Mörder?

Vanessa und ihr kleiner Bruder sind allein zuhause, als ein maskierter Mann in das Haus eindringt und die 12-Jährige im Schlaf ersticht. Kurz nach der Bluttat wird der 19-jährige Täter gefasst und zur höchstmöglichen Jugendstrafe verurteilt. Nun ist sie abgebüßt und der Mann soll frei kommen.

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Die 12-jährige Vanessa wurde 2002 daheim im Kinderbett ermordet.©

Es ist der 11. Februar 2002. Vanessa und ihr zehnjähriger Bruder Christoph sehen fern, gehen dann ins Bett. Der Täter beobachtet die Kinder. Dann dringt er mit einer Horrorfilm-Maske verkleidet durch die Garage in das Haus im bayerischen Gersthofen ein. Er geht die Treppe hinauf in Vanessas Zimmer und sticht mit einem Messer 21 Mal auf das schlafende Mädchen ein.

Die Tat hat Spuren hinterlassen

Als die Eltern nach Hause kommen, finden sie ihr Kind leblos neben dem Bett - ein Moment, den sie nie vergessen werden. Vergeblich versuchen sie, ihre Tochter zurück ins Leben zu holen. "Beim Beatmen sind bei Vanessa noch einmal die Augen aufgegangen und dann die Pupillen weit geworden - als wenn sie noch mitgekriegt hätte, dass wir da sind", erinnert sich Vater Erich Gilg. Doch die Ärzte können nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Bruder Christoph hat im Nebenzimmer nichts von dem Mord mitbekommen. Der Junge begreift auch Tage später nicht, was geschehen ist. Die Familie steht unter Schock.

Kurze Zeit nach dem Mord wird der 19-jährige Michael W. überführt. "Dass dieser Täter gefasst wurde, war ein ganz entscheidender Schritt, um mit diesem Geschehen überhaupt weiterleben zu können", sagt Mutter Ramona Gilg. Dennoch verfällt sie in eine tiefe Depression. Erich Gilg findet schneller den Weg zurück ins normale Leben, geht einige Wochen nach Vanessas Tod wieder arbeiten. Doch die Geschehnisse haben ihre Spuren hinterlassen. Sechs Jahre später zerbricht die Beziehung der Gilgs. Eines eint die beiden aber auch heute: In ihren Erinnerungen lebt Vanessa weiter.

Sicherungsverwahrung - ja oder nein?

Am 24. Februar 2012 begann vor dem Augsburger Landgericht die Verhandlung um eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Michael W. Der mittlerweile 29-jährige Täter hat seine Jugendstrafe von zehn Jahren nun eigentlich abgesessen. Doch die Augsburger Staatsanwaltschaft hält ihn weiterhin für hochgradig gefährlich, beantragte deshalb die nachträgliche Sicherungsverwahrung.

Erich Gilg findet das richtig: "Ich glaube nicht, dass er in der kurzen Zeit, in diesen zehn Jahren, die Rückstände hat aufholen und so weit hat therapieren können, dass er jetzt ein Mensch ist, von dem keine Gefahr mehr ausgeht." Ob dies so ist und eine Sicherungsverwahrung gerechtfertigt ist, prüfen nun Gutachter. Das Urteil soll noch im Juli fallen.

 
 
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