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1. April 2009, 22:15 Uhr

Scheidungsväter kämpfen um ihr Recht

Neues Unterhaltsurteil

Harte Einschnitte für Alleinerziehende: Sie müssen künftig früher wieder arbeiten gehen. Was laut Gesetz bereits seit Januar 2008 gilt, hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klargestellt. stern TV zeigt, warum Scheidungsväter aufatmen - und was auf Eltern und Kinder zukommt.

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Grund zur Freude: Geschiedene Väter bekommen mehr Rechte© coulorbox

"Es ging mir bei der Klage nicht darum, den Frauen eins auszuwischen." Mit dieser Äußerung kommentiert ein geschiedener Vater das jüngste Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Unterhaltsrecht. Der Papa eines heute siebenjährigen Sohnes war es, der im März vor dem BGH Recht bekam - vorerst jedenfalls.

Laut Richterspruch hat der betreuende Elternteil nach einer Scheidung nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Unterhalt. Ab dann müssen Alleinerziehende wieder Vollzeit arbeiten - vorausgesetzt allerdings es gibt ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für das Kind.

Betroffen von der Regelung sind meist Frauen: Bundesweit gibt es 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter, bei denen Kinder unter 18 im Haushalt leben. Und sie befürchten nun, dass sich mehr Männer der finanziellen Verantwortung entziehen könnten. Viele Scheidungsväter dagegen atmen auf. Welche Rechte und Pflichten geschiedene Paare künftig haben, welche Ausnahmen das neue Gesetz bereithält und wie stark Einzelfälle berücksichtigt werden, erfahren Sie links in der Spalte.

Die Richter lehnten sich im Rahmen ihrer Entscheidung an die ebenfalls seit dem 1. Januar 2008 geltenden Grundsätze für Unterhaltspflichten nichtehelicher Lebensgemeinschaften an, die vom Gesetzgeber hinsichtlich etwaiger Unterhaltsverpflichtungen mit geschiedenen kinderbetreuenden Elternteilen gleichgestellt worden sind.

Ab wann müssen Alleinerziehende künftig arbeiten gehen?

Das neue Unterhaltsrecht, das bereits seit dem 1. Januar 2008 gilt, sagt: Nur "mindestens drei Jahre" haben Geschiedene Anspruch darauf, vom Ex-Partner Geld für die Kinderbetreuung zu bekommen. Das hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) durch sein Urteil im März klargestellt. Danach kann der Unterhalt, der für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes gezahlt wird, möglicherweise schon im Grundschulalter entfallen - jedenfalls dann, wenn ausreichende Betreuungsmöglichkeiten bestehen.

Entscheidend seien aber die Umstände im Einzelfall, die von den Familiengerichten geprüft werden müssten, entschied der BGH.

Für wen gilt das neue Gesetz?

Das reformierte Recht gilt nicht nur für alle Ehepaare - also auch für Väter und Mütter, die sich schon vor dem 1. Januar 2008 getrennt hatten und bis dahin nach dem alten Modell unterhaltspflichtig oder -berechtigt waren - sondern auch für alle nichtehelichen Paare.

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Grundsätzlich hängt die Entscheidung, wie lange Unterhalt gezahlt werden muss, von den Betreuungsmöglichkeiten ab: Wenn das Kind betreuungsbedürftig ist (etwa durch eine Krankheit) oder wenn es für die alleinerziehenden Eltern keine Möglichkeiten einer Betreuung gibt, dann haben Alleinerziehende im Einzelfall länger Anspruch auf Unterhalt.

Daneben ist aber auch die Dauer der Ehe und vor allem die Rollenverteilung maßgeblich: Hat sich ein Ehepaar darauf geeinigt, dass die Frau auf den Beruf verzichtet und sich um die Kinder kümmert, kann sie gegebenenfalls nach einer Scheidung deutlich länger Unterhalt für die Kinderbetreuung fordern als in einer Doppelverdienerehe. Auch müsse geprüft werden, ob die Doppelbelastung durch Beruf und Erziehung nicht zu groß sei. Wann Ausnahmen greifen, entscheiden letztlich in jedem Einzelfall gesondert die zuständigen Familienrichter.

Wie wurde das Unterhaltsrecht vor 2008 geregelt?

Vor der Reform 2008 gab es ein generell gültiges Altersphasenmodell: Dies sah vor, dass derjenige Partner, der die Kinder nach der Scheidung betreut, bis zum 8. Geburtstag des Kindes gar nicht arbeiten gehen musste. Und zwischen dem 8. und 15. Lebensjahr reichte ein Halbtagsjob.

Was ändert sich durch die Reform sonst noch?

Seit dem 1. Januar 2008 haben Zahlungen an minderjährige Kinder Vorrang - egal, ob aus alten oder neuen Beziehungen, egal, ob ehelich oder nichtehelich geboren. Erst danach erhalten die ehemaligen Partner Unterhaltsleistungen, wenn sie wegen der Betreuung des Nachwuchses oder nach langer Ehe unterhaltsberechtigt sind und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen hierfür noch ausreichend ist.

Wie wird die Höhe des Unterhalts überhaupt geregelt?

Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle gibt die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt an - und wird bei der Bemessung des Kindesunterhalts zugrunde gelegt. Sie orientiert sich am Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und dem Alter der Kinder. Die Tabelle beruht auf Gesprächen zwischen den Oberlandesgerichten Düsseldorf, Köln und Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Wie hoch der Unterhalt für Kinder 2009 ist, erfahren Sie hier.

Für den Ehegattenunterhalt wird auf die beiderseitigen Einkommensverhältnisse der Ehegatten abgestellt und hieraus unter Beachtung vorrangiger Unterhaltspflichten und des dem Pflichtigen zustehenden Selbstbehaltes ein Quotenunterhalt ermittelt.

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