Harte Einschnitte für Alleinerziehende: Sie müssen künftig früher wieder arbeiten gehen. Was laut Gesetz bereits seit Januar 2008 gilt, hat jetzt der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klargestellt. stern TV zeigt, warum Scheidungsväter aufatmen - und was auf Eltern und Kinder zukommt.

Grund zur Freude: Geschiedene Väter bekommen mehr Rechte© coulorbox
"Es ging mir bei der Klage nicht darum, den Frauen eins auszuwischen." Mit dieser Äußerung kommentiert ein geschiedener Vater das jüngste Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) zum Unterhaltsrecht. Der Papa eines heute siebenjährigen Sohnes war es, der im März vor dem BGH Recht bekam - vorerst jedenfalls.
Laut Richterspruch hat der betreuende Elternteil nach einer Scheidung nur bis zum dritten Lebensjahr des Kindes Anspruch auf Unterhalt. Ab dann müssen Alleinerziehende wieder Vollzeit arbeiten - vorausgesetzt allerdings es gibt ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für das Kind.
Betroffen von der Regelung sind meist Frauen: Bundesweit gibt es 1,5 Millionen alleinerziehende Mütter, bei denen Kinder unter 18 im Haushalt leben. Und sie befürchten nun, dass sich mehr Männer der finanziellen Verantwortung entziehen könnten. Viele Scheidungsväter dagegen atmen auf. Welche Rechte und Pflichten geschiedene Paare künftig haben, welche Ausnahmen das neue Gesetz bereithält und wie stark Einzelfälle berücksichtigt werden, erfahren Sie links in der Spalte.
Die Richter lehnten sich im Rahmen ihrer Entscheidung an die ebenfalls seit dem 1. Januar 2008 geltenden Grundsätze für Unterhaltspflichten nichtehelicher Lebensgemeinschaften an, die vom Gesetzgeber hinsichtlich etwaiger Unterhaltsverpflichtungen mit geschiedenen kinderbetreuenden Elternteilen gleichgestellt worden sind.