Einige Lehrer wollen sie verbieten lassen: die Internetseite "spickmich.de". Schulleiter Ulrich Tholuck sagt, die Seite gefährde wichtige Erziehungsziele. Dagegen meint spickmich-Mitbetreiber Bernd Dicks: "Wir verhelfen Lehrern zu besserem Unterricht."

Ulrich Tholuck© stern TV
KONTRA spickmich.de
Von Ulrich Tholuck, Schulleiter
Nicht alles, was im Internet möglich ist, ist auch erlaubt. Und nicht alles, was erlaubt ist , ist auch nötig oder gar sinnvoll. Das Internetportal spickmich.de ist möglich, (noch) durch die Gerichte erlaubt, weder nötig, noch sinnvoll, dafür rechtlich bedenklich, sogar schädlich bei der Verfolgung wichtiger Erziehungsziele.
Nötig deswegen nicht, weil es an jeder Schule ausreichend Möglichkeiten geben kann und gibt, dass Schülerinnen und Schüler mit den Lehrkräften in einen ernsthaften Dialog über Unterricht treten können. An allen Schulen gibt es Beratungs- und SV-Verbindungslehrer, die in einem vertraulichen Gespräch die Sorgen der Schülerinnen und Schüler zur Kenntnis nehmen und, wiederum in einem vertraulichen Gespräch, mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen über die vorgetragenen Sorgen und Nöte sprechen können. Diese Aufgaben können selbstverständlich, und werden auch, durch Klassenlehrer, Schulleitung, Schülersprecher und Pflegschaftsvorsitzende wahrgenommen werden. Auch der Kummerkasten ist ein probates Mittel.
Sinnvoll deswegen nicht, weil durch die Kategorien bei spickmich.de, die Notenzuordnung und das Ziffernergebnis der Anschein einer Objektivität vermittelt wird. Dabei ist wiederholt nachgewiesen worden (z.B. in der Zeitschrift "Bildung Real", 1/2008), dass die Ergebnisse manipulierbar sind.
Rechtlich bedenklich deswegen, weil (bisher) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung weniger hoch eingeschätzt worden ist als das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Gerichte gehen bisher davon aus, dass die Aussagen in spickmich.de keine Tatsachenbehauptungen, sondern Meinungen darstellen. Für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen spielt dieser Unterschied keine Rolle, da ihre Beurteilung der Öffentlichkeit zugänglich ist, gleichgültig ob als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung. Der Datenschutzbeauftragte des Freistaates Bayern sieht dies im Übrigen anders als die Richter des OLG Köln. Eine Klärung durch oberste deutsche Gerichte erscheint dringend erforderlich. Das französische Pendant "note2be" ist bereits vom Pariser Landgericht verboten worden.
Schädlich deswegen, weil ein wichtiges Erziehungsziel, den Schüler zu einer mündigen und sozial verantwortlichen Persönlichkeit zu entwickeln, konterkariert wird. Mündigkeit und soziale Verantwortung bedeutet mit Offenheit und Zivilcourage Meinungen zu vertreten und zu begründen. Überall dort, wo in anonymisierter Form Meinungen und Werturteile aus dem Bauch heraus in die Öffentlichkeit getragen werden, ist dieses besonders wichtige Ziel aufgegeben. Kritik üben setzt auch voraus Kritik annehmen zu können - nach vereinbarten Regeln. Nur dieses Vorgehen ist einer freiheitlich demokratischen Grundordnung angemessen.
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Die Gegenmeinung ... ... vertritt Bernd Dicks, Mitbetreiber von spickmich.de. Hier sagt er, warum er das Portal für wichtig hält - auch für die Lehrer: PRO spickmich.de