9. Januar 2013, 23:45 Uhr

Expertenantworten zur Datensicherheit bei Facebook

Viele Tausend Zuschauer beteiligten sich am Experten-Chat zur Datensicherheit bei Facebook. Die brennendsten Fragen und die Antworten der Experten können Sie hier noch einmal nachlesen.

Medienrechtler Christian Solmecke und IT-Experte Tobias Schrödel haben im Experten-Chat Zuschauerfragen beantwortet. Ihre Antworten auf die häufig gestellten Fragen können Sie hier noch einmal nachlesen.

Was passiert mit den Daten, die eine App schon gesammelt hat, wenn ich die App bei mir lösche?

Tobias Schrödel: Nach dem Löschen einer App bleiben bereits gespeicherte Daten möglicherweise weiterhin gespeichert. Das hängt vom Anbieter der App ab. Facebook hat darauf keinen Einfluss, sagt dies aber beim Löschen explizit noch dazu.

Wenn mein Chat-Partner Apps hat, kann es dann sein, dass meine Nachrichten mit ihm mitgelesen werden?

Tobias Schrödel: Ja, wenn der Chat-Partner eine „böse App“ nutzt, sind auch die Antworten der Chat-Partner auslesbar. Allerdings nicht die Nachrichten, die Sie mit Dritten ausgetauscht haben.

Ich schaffe es nicht, aus Facebook herauszukommen. Gibt es da einen Trick? Und bleiben meine bisherigen Daten bei Facebook gespeichert?

Cristian Solmecke: Praktisch ist das sehr anspruchsvoll, da die Funktion nicht so leicht zu finden ist. Aus der Erfahrung weiß ich darüber hinaus, dass Facebook die Daten noch weiter speichert. In den AGB behält sich das Unternehmen ausdrücklich das Recht vor, Sicherungskopien zu speichern.

Warum muss ich die Genehmigungen erst abwählen? Weshalb sind sie überhaupt voreingestellt?

Cristian Solmecke: Der gesamte Genehmigungsprozess läuft aus meiner Sicht juristisch nicht korrekt ab. Vieles wird nicht ausführlich genug oder nur im Kleingedruckten erklärt. Die Genehmigungen werden daher nicht rechtmäßig erteilt.

Kann eine Facebook-App auch auf Daten meines Smartphones zugreifen, wenn über die Facebook Applikation des Handys im Appzentrum eine App installiert wurde?

Tobias Schrödel: Nein, also nicht heimlich. Sie meinen sicherlich SMS oder ähnliches. Darauf hat eine FB-App keinen Zugriff.

In Deutschland gibt es das Recht auf Selbstauskunft – also in die gesammelten Daten einzusehen. Auf Nachfrage verwies Facebook auf ein Download-Tool. Das waren aber nicht alle meine Daten. Macht sich Facebook strafbar?

Christian Solmecke: In einem solchen Fall kann man Facebook auf Auskunft verklagen. Die Nutzer haben das Recht, umfassend alle gespeicherten Daten zu bekommen. Bei Apps kommt hinzu, dass die App-Anbieter die Daten in eigenen Datenbanken speichern. Auch gegen diese Anbieter besteht der Auskunftsanspruch.

Manche melden sich bei Facebook mit falschem Namen an, um ihre Daten zu schützen. Ist das rechtens oder Urkundenfälschung?

Christian Solmecke: Aus meiner Sicht ist eine Anmeldung mit einem ausgedachten Namen möglich. Facebook möchte zwar, dass man sich mit seinem echten Namen anmeldet, doch darauf hat Facebook nach dem geltenden Telemediengesetz keinen Anspruch. In Deutschland ist klar geregelt, dass Nutzer sich auch anonym anmelden können müssen. Aber Vorsicht: Sich unter dem Namen einer anderen, existieren Person anzumelden kann problematisch sein.

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