4. Juli 2012, 22:15 Uhr

Gefährliche Täter lebenslang wegsperren?

Sicherungsverwahrung

Sollten potenziell gefährliche Täter auch nach Verbüßen ihrer Haft eingesperrt bleiben? Seit Jahren wird über die Sicherungsverwahrung debattiert. Was sie bedeutet und welches Recht aktuell gilt:

Was versteht man unter der Sicherungsverwahrung?

Die Sicherungsverwahrung ist eine im deutschen Strafrecht verankerte Maßregel, die die Bevölkerung vor besonders gefährlichen Straftätern schützen soll: So bleiben Verbrecher, für die die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, auch nach dem Ende ihrer Haftzeit eingesperrt.

Voraussetzung für die Anordnung der Sicherungsverwahrung ist, dass ein Täter per Gutachten als Gefährdung für die Bevölkerung eingestuft wurde, und es als sehr wahrscheinlich gilt, dass er nach seiner Freilassung erneut schwere Verbrechen begehen würde. In Sicherungsverwahrung kommen inzwischen nur noch Straftäter, die besonders schwere Straftaten begangen haben.

Die Sicherungsverwahrung unterscheidet sich von der normalen Haft durch mehr Therapiemöglichkeiten, aber auch durch mehr Komfort.

Was ist der Unterschied zur "normalen" Haftstrafe?

Um den möglichen Schäden des langfristigen Freiheitsentzuges entgegenzuwirken, werden einem Sicherungsverwahrten bestimmte "Vergünstigungen" zugebilligt. So dürfen Sicherungsverwahrte eigene Kleidung, Wäsche und Bettwäsche benutzen, sie dürfen häufiger telefonieren und bekommen ein größeres Freizeit- und Therapieangebot. Und um eine mögliche Entlassung vorzubereiten, darf dem Verwahrten sogar ein Sonderurlaub bis zu einem Monat gewährt werden.

Der Vollzug der Sicherungsverwahrung muss in eigenständigen Anstalten oder abgetrennten Abteilungen innerhalb einer Justizvollzugsanstalt durchgeführt werden.

Wie viele Sicherungsverwahrte gibt es in Deutschland?

Derzeit sitzen rund 500 Sicherungsverwahrte in deutschen Gefängnissen. Vor allem seit Mitte der 1990er Jahre haben Gerichte die Sicherungsverwahrung immer häufiger angeordnet, seitdem hat sich die Zahl der Sicherungsverwahrten verdoppelt.

Warum gibt es die Sicherungsverwahrung?

Ziel der Sicherungsverwahrung ist einerseits der Schutz der Allgemeinheit, andererseits soll sich der Verwahrte dadurch leichter wieder in das spätere Leben in Freiheit eingliedern können.

Wie lange dauert sie?

Bis 1998 konnte die Sicherungsverwahrung für höchstens zehn Jahre angeordnet werden. Dann - nach einigen grausamen Morden an Kindern - trat eine Reform in Kraft, und die Höchstgrenze von zehn Jahren wurde aufgehoben. Seitdem können Sicherungsverwahrte unbefristet - im Zweifel sogar lebenslänglich - weggesperrt bleiben. Allerdings muss alle zwei Jahre geprüft werden, ob sich der Zustand des Straftäters verändert hat und ob und wie lange er noch verwahrt bleiben sollte.

Durch die Reform wurde es außerdem möglich, Straftäter rückwirkend in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dieser Teil der Reform wurde allerdings durch eine erfolgreiche Klage 2009 eines betroffenen Straftäters, Reinhard M., noch einmal neugeregelt.

2011 gab es eine weitere Neuregelung der Sicherungsverwahrung - wie kam es dazu?

Durch die Reform der Sicherungsverwahrung 1998 wurde nicht nur das Höchstmaß von zehn Jahren aufgehoben. Es wurde es außerdem möglich, Straftäter rückwirkend in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Doch: Diese in Deutschland angewandte Praxis der Sicherungsverwahrung verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, und zwar unter anderem gegen das Grundrecht auf Freiheit, entschied der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte am 17. Dezember 2009.

Geklagt hatte Reinhard M., ein Gewaltverbrecher, für den die Sicherungsverwahrung Anfang der 1990er Jahre angeordnet wurde - zu einem Zeitpunkt also, als dafür noch eine Höchstgrenze von zehn Jahren galt. M. hätte demnach 2001 freigelassen werden müssen. Dass die Sicherungsverwahrung nach der Reform 1998 rückwirkend verlängert wurde, wollten der Kläger Reinhard M. und sein Anwalt nicht akzeptieren. Und sie bekamen von den Straßburger Richtern Recht.

Worauf haben sich die Kläger berufen?

Reinhard M. und sein Anwalt berufen sich auf das im Grundgesetz sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte und garantierte Rückwirkungsverbot. Danach kann eine Tat nur bestraft werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Begehung schon unter Strafe steht. Und die Richter vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gaben dem Kläger Recht: Die Sicherungsverwahrung sei letztlich auch eine Strafe, und Strafen dürften nicht rückwirkend verhängt werden, wenn es das Gesetz zum Zeitpunkt der Erstverurteilung noch nicht gab.

Reinhard M. wurde im Juni 2010 freigelassen, und die Bundesrepublik Deutschland musste ihm zudem 50.000 Euro Entschädigung zahlen.

Welche weiteren Regelungen traten durch die Klage des Straftäters in Kraft?

Aus dem Urteil der Richter des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Reinhard M. ergaben sich unter anderem folgende Neuregelungen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind:

- Die Sicherungsverwahrung wird auf besonders gefährliche Schwerverbrecher wie Sexual- und Gewalttäter beschränkt. Zuvor konnte die Sicherungsverwahrung selbst gegen Heiratsschwindler, Serienbetrüger und Diebe angeordnet werden.

- Die nachträgliche Sicherungsverwahrung, die bislang am Ende der Haft angeordnet werden konnte, wird für Neufälle abgeschafft - für alle bis zum 31. Dezember 2010 straffällig gewordenen oder verurteilten Straftäter, kann sie theoretisch noch verhängt werden.

- Die Sicherungsverwahrung wird ausgebaut. Dabei wird die Maßnahme im Urteil nicht schon angeordnet, aber angedroht.

- Wenn ein Täter psychisch gestört und deshalb gefährlich ist, soll er in Therapieeinrichtungen untergebracht werden. Das soll auch für Täter gelten, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eigentlich freikommen müssten oder schon freigelassen worden sind. Diesen Tätern könnte auch eine elektronische Fußfessel angelegt werden.

Wovon hängt es ab, ob Vanessas Mörder in Sicherungsverwahrung kommt?

Voraussetzung für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist nach den geltenden Regelungen vom Mai 2011, dass der Täter hochgradig gefährlich und psychisch gestört ist. Zwei Gutachter kamen bislang zu dem Schluss, dass Michael W. in Sicherungsverwahrung sollte, weil von ihm eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Dennoch soll ein weiteres Gutachten eines Kriminologen, der als einziger mehrmals mit Michael W. persönlich sprach, im Prozess eine entscheidende Rolle spielen. Er resümierte, dass der Täter unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden könne – verbunden mit strengen Kontrollauflagen.

Wie weit ist die Gesetzgebung derzeit?

Am 8. November 2012 hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, nach dem sich die Unterbringung von Straftäter in der Sicherungsverwahrung deutlich von der vorangegangenen Strafhaft unterscheiden muss. Zudem sollen die Straftäter eine intensivere Therapie bekommen. Die Opposition bemängelt aber, dass das Gesetz nicht die Möglichkeit enthalte, hochgefährliche Straftäter nachträglich in eine Therapieunterbringung zu bringen. Das Gesetz muss noch vom Bundesrat abgesegnet werden.

Warum muss Vanessas Mörder in nachträgliche Sicherungsverwahrung?

Das Landgericht Augsburg hat entschieden, dass Michael W. in nachträgliche Sicherungsverwahrung muss. Bei dem Täter bestehe weiterhin eine hohe Wahrscheinlichkeit schwerster Gewalt- oder Sexualdelikte, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Der Verurteilte habe Gutachten zufolge große emotionale und soziale Defizite. Er fühle sich fremd in der realen Welt und ziehe sich daher in eine Phantasiewelt zurück.

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