Seit letzter Woche prüft das Bundesverfassungsgericht den Hartz-IV-Regelsatz für Kinder. Geklagt hat unter anderem eine Familie aus Dortmund. Sohn Tobi ist neun und hat Anspruch auf 251 Euro im Monat. Zu wenig, finden die Eltern. Haben sie Recht?

Ohne Perspektive: Hartz-IV-Kinder in Deutschland© dpa
Ist es richtig, dass Kinder einen geringeren Hartz-IV-Satz bekommen als Erwachsene? Nein, sagt Familie Kerber-Schiel aus Dortmund. Vater Joachim und Mutter Katrin klagen gegen den Regelsatz von 251 Euro im Monat für den neunjährigen Sohn Tobi. Begründung: Kinder brauchen keinesfalls weniger Geld für den Lebensunterhalt als Erwachsene. Eine mögliche "Milliardenklage", sollten sie Recht bekommen.
Ein Beispiel, dass die Anwälte der Familie immer wieder nennen, ist der Kauf von Schuhen: Der Staat bewilligt Erwachsenen dafür zehn Euro monatlich. Kleinkinder sollen mit sieben Euro auskommen - und dass, obwohl Kinderfüße ständig wachsen, und für sie deshalb öfter neue Schuhe gekauft werden müssen als für Erwachsene.
Familie Kerber-Schiel kann sich vieles, was für die meisten Deutschen alltäglich ist, nicht leisten: Ob der Frisörbesuch, eine Fahrradreparatur oder neue Torwarthandschuhe für den fußballbegeisterten Sohn Tobi - alles ein finanzielles Unding für die Familie. "Auch die Geburtstage unserer Kinder sind oft peinlich für uns", erzählt Mutter Katrin. Letztes Jahr sollte Tobi seine Freunde in eine Fußballhalle einladen dürfen. "Wir mussten das aber wieder absagen", sagt Katrin Kerber-Schiel - aus finanziellen Gründen.
Katrin Kerber-Schiel ist gelernte Altenpflegerin, arbeitet aber seit Jahren nicht mehr. Die 40-Jährige bekommt 90 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes, der zurzeit 359 Euro beträgt. Ihr Mann hat eine Teilzeitstelle als Lagerarbeiter. Sein Gehalt reicht aber nicht für den Lebensunterhalt - und wird daher mit den Arbeitslosengeld-II-Bezügen verrechnet. Zusammen erhält das Ehepaar 646 Euro Hartz-IV-Stütze im Monat. Dazu kommen je 251 Euro für Sohn Tobi und die zwölfjährige Tochter Sharon - das sind 70 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen - und 215 Euro für den zwei Jahre alten Jeremy.
Insgesamt hat die Familie damit ein Einkommen von 1631 Euro zur Verfügung. Außerdem zahlt der Staat die Miete der Kerber-Schiels. Große Sprünge seien damit aber nicht drin: "Wir kaufen keine Markenprodukte, kaufen nur beim Discounter und immer wird geschaut, wo es am günstigsten ist“, sagt die Mutter.
Trotzdem meinen viele, der finanzielle Abstand zwischen Hartz IV und Geringverdienern ist zu klein, um für das Arbeiten zu motivieren. Stimmt das? stern TV hat nachgerechnet - am Beispiel der Geringverdienerfamilie Igert.
Vergünstigungen für Arbeitslose In vielen Städten gibt es Pässe, mit denen Arbeitslose für Freizeitaktivitäten wie Kino, Theater oder Schwimmbad weniger zahlen müssen. Auch einige Verkehrsvertriebe bieten Sozialtarife an.
Außerdem können sich Hartz-IV-Empfänger von den Rundfunkgebühren befreien lassen:
www.gez.de/gebuehren/
gebuehrenbefreiung
Hilfe im Netz Im Internet gibt es viele Seiten für Hartz-IV-Empfänger - mit praktischen Tipps und Anleitungen:
Wichtige Hinweise rund um das Thema staatliche Hilfen gibt es auch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie beim Bundesfamilienministerium unter:
www.www.bmfsfj.de oder
www.bmas.de
Eine große Datenbank mit Urteilen, Entscheidungen und Formularen zum Download sowie ein großes Forum für Arbeitslose gibt es unter: www.arbeitslosen.info
Noch mehr Hilfe und Tipps von anderen Arbeitslosen finden Sie außerdem unter www.arbeitslosenselbsthilfe.org.
Antworten auf Fragen zum Arbeitsrecht, zu Hartz IV, Sozialhilfe oder Unterhalt gibt es auf den Seiten des juristischen Fachportals:www.sozialhilfe24.de