6. Februar 2013, 22:15 Uhr

Sarah P. erkämpft sich den Namen ihres Erzeugers

Seit den 70er Jahren ist es Frauen möglich, mittels Samenspende ein Kind zu bekommen. Die biologischen Väter blieben dabei anonym. Sarah P. will ihren Vater trotzdem kennen - und hat geklagt.

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Tochter eines Samenspenders: Sarah P. Nun möchte sie wissen, wer ihr Vater ist.©

Etwa 100.000 Kinder in Deutschland sind seit den siebziger Jahren durch eine Samenspende gezeugt worden. Die biologischen Väter blieben dabei stets anonym. Viele Kinder erfahren nie, dass sie von einem Samenspender abstammen. Sarah P. hat es erfahren. Die 21-Jährige will nicht akzeptieren, dass sie ihren leiblichen Vater nicht kennen darf - und hat geklagt. "Ich glaube, wenn ich den Spender kennenlernen würde, irgendwann, dann würde ich mich komplettiert fühlen. Dann hätte ich das gefunden, was mir gefehlt hat, die andere Hälfte", sagt die junge Frau.

Seit drei Jahren kämpft Sarah P. vor Gericht, um den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. In erster Instanz vor dem Landgericht Essen hatte sie keinen Erfolg. Das Zentrum für Reproduktionsmedizin in Essen, wo Sarah gezeugt wurde, weigert sich, die Daten herauszugeben. Dort berief man sich unter anderem darauf, dass die Daten zu dem Fall nicht mehr vorliegen. Denn: Gesetzlich wurde eine längere Aufbewahrungsfrist erst vorgeschrieben, nachdem Sarah geboren wurde. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1989 festgelegt, dass ein Kind das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung hat. Bisher wurde aus diesem Urteil aber keine gesetzliche Regelung zur Dokumentation der Spenderdaten abgeleitet. Ob der Name des Samenspenders, von dem ein Kind stammt, herausgegeben werden muss, hatte im Fall Sarah P. am heutigen Mittwoch das Oberlandesgericht Hamm zu entscheiden. Eine Entscheidung, die womöglich wegweisend ist: Es sprach Sarah P. ihr Recht zu. Sie darf den Namen des Samenspenders erfahren, der ihr biologischer Vater ist.

Dennoch bleibt die Lage für Sarah schwierig, da das Institut für Reproduktionsmedizin in Essen die Daten von damals laut eigenen Aussagen gelöscht hat. Sie hätten nur zehn Jahre lang aufbewahrt werden müssen. Der Mediziner Prof. Thomas Katzorke, der die Behandlung damals durchführte, konnte inzwischen aber die Zahl der infrage kommenden Spender eingrenzen und die zwei möglichen Spender-Identifikationsnummern 181 und 261 herausfiltern können. Aber hilft das, den biologischen Vater von Sarah ausfindig zu machen? Und was hat die Sachlage überhaupt so erschwert?

Samenspender sollten vor Konsequenzen geschützt werden

Hintergrund: Samenspender – oft Studenten – bekommen für ihr Ejakulat zwischen 50 und 150 Euro, je nach Qualität des Spermas. Die Samenbank verdient mit der Behandlung eines ungewollt kinderlosen Paares mindestens 5.000 Euro – wenn es klappt. In diesen Fällen wird für die Paare ein vielfach langer Leidensweg beendet und der Wunsch nach einer Familie erfüllt. Voraussetzung und übliche Praxis war stets, den Samenspendern unbedingte Anonymität zuzusichern. Damit sollte vermieden werden, dass es zu Unterhalts- oder Erbschaftsansprüchen durch ein Kind, das mittels Samenspende gezeugt wurde, kommt. Zudem sollten ehemalige Samenspender – viele Jahre nach solch einem "Job" und inzwischen möglicherweise selbst Familienväter – auch sonst nicht durch Spenderkinder behelligt werden. Diese Verfahrensweise mussten die Paare vor Beginn einer Behandlung mit anonymen Samenspenden grundsätzlich unterschreiben. Das Problem: Es handelt sich dabei um einen Vertrag zu Lasten Dritter – den daraus entstehenden Kindern.

"Ich möchte wissen, warum ich so bin, wie ich bin."

Als Sarah erfährt, dass der Vater, den sie seit 18 Jahren "Papa" nennt, nicht ihr leiblicher Vater ist, wird sie nachdenklich: "Ich möchte gerne wissen, wer das war. Ich will einfach sehen, woher ich komme und was mich ausmacht", sagt Sarah zu stern TV. "Ich will die Gründe dafür finden, wie ich bin und suche nach Antworten, Erklärungen dafür, warum ich einfach so bin, wie ich bin."

Mit dem heutigen Urteil müssen die Reproduktionsmediziner wohl fürchten, dass trotzdem eine Lawine auf sie zurollen könnte und auch andere Spenderkinder die Herausgabe der Spenderdaten gerichtlich erzwingen werden. Sarah P. ist die Grundsätzlichkeit ihres Urteils weniger wichtig. Sie möchte einfach nur wissen, wer ihr biologischer Vater ist. "Man denkt ganz oft darüber nach und stellt sich Fragen", sagt sie. "Und keiner kann es ihnen beantworten, außer der Spender selbst, den man halt nicht kennt und wahrscheinlich auch nicht kennenlernen wird. Das ist ein doofes Gefühl, ja, traurig."

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Wer könnte Sarahs Vater sein? Sarah wurde am 8.3.1991 geboren. Sie wurde aus einer Samenspende im Juni 1990 gezeugt. Die Samen stammen von einem Mann, der zwischen Mitte 1989 und Mitte 1990 eine Spende im Reproduktionsinstitut in Essen abgegeben hat. Prof. Katzorke glaubt außerdem zu wissen, dass es sich um einen Mehrfach-Spender gehandelt haben muss.

Könnten Sie der Vater von Sarah P. sein? Unter der E-Mail-Adresse sarah@sterntv.de können Sie sich melden.

 
 
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