20. März 2013, 22:15 Uhr

Wann eingreifen? Wie richtig handeln?

Hilfe bei Kindesmisshandlungen

Woran Sie Notsituationen erkennen und wie Sie richtig eingreifen, wenn ein Kind misshandelt wird - Antworten darauf geben Rainer Becker von der Deutschen Kinderhilfe und Pädagogin Katia Saalfrank.

Darf ich eingreifen, wenn ein fremdes Kind von seinen Eltern geschlagen wird?

Ja. Aus juristischer Sicht können Sie für ein Eingreifen in solchen Situationen selten belangt werden:

Wenn Gefahr im Verzug ist oder vor unseren Augen eine erhebliche Straftat begangen wird, gilt der sogenannte "Jedermannparagraph" der Strafprozessordnung. Der berechtige sogar zur Festnahme, so Rainer Becker: "Beim Verdacht auf massive Gewalt darf in unserem Beispiel etwa das Wohnmobil betreten werden, auch darf der Kinderwagen weggenommen werden."

Hausfriedensbruch erlaubt: Wenn sofortige Hilfe nötig ist, darf auch Hausfriedensbruch (§123 StGB) begangen werden. Im stern TV-Test gilt zum Beispiel der Wohnwagen als Wohnung. Auch das Kind aus einer Wohnung herauszuholen und ein vernachlässigtes oder misshandeltes Kind in „Obhut“ zu nehmen, ist rechtens. In diesen Fällen müssen jedoch umgehend die Behörden eingeschaltet werden.

Helfen kann auch Notwehr sein: Weiterhin gibt es den sogenannten "Notwehr-Paragraphen" (§ 32 StGB). Hiernach hat jeder das Recht, sich oder einen anderen Menschen gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff zu verteidigen. Wenn die Abwehrhandlung einem anderen Menschen helfen soll, in diesen Fällen einem Kind, nennt man dies Nothilfe.

Wie weit muss ich gehen? Was muss ich mir zumuten?

Es ist natürlich niemand verpflichtet, sich selbst in große Gefahr zu bringen, etwa wenn ein Täter körperlich sehr überlegen ist. Entscheidend ist die Zumutbarkeit. Es gilt als zumutbar, jedweden Täter angemessen nachdrücklich anzusprechen. Auch ist es zumutbar, der offenbar mit der Situation überforderten Person Hilfe anzubieten, damit sie erst einmal wieder zu sich kommt. Ebenfalls zumutbar ist es, mit der 110 die Polizei zu rufen oder bei nicht ganz so dringenden Fällen das Jugendamt zu benachrichtigen. Auch zumutbar ist es, sich ein Autokennzeichen zu merken oder dem Täter in angemessenem Abstand zu folgen, bis die Polizei eintrifft, oder – als mildere Maßnahme anstatt einer "Jedermann-Festnahme" (s.o.) – mit dem Handy ein Foto von der Person zu machen, damit die Polizei den Täter leichter identifizieren kann.

Was, wenn ich nicht eingreife?

Droht dem Kind Gefahr, indem es körperlich oder psychisch verletzt werden könnte, ist unterlassene Hilfeleistung strafbar: Wenn Sie in einer Situation wahrnehmen, dass sich ein hilfebedürftiges Kinder in Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit befindet, haben Sie nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, im Rahmen des Ihnen Zumutbaren (s.o.) zu helfen. Ansonsten machen Sie sich der unterlassenen Hilfeleistung (§ 323c StGB) schuldig, erklärt Rainer Becker.

Wie reagiere ich am besten zuerst?

Es gibt kein Geheimrezept für "richtiges Eingreifen" in Situationen, in denen Kinder von ihren Eltern malträtiert oder misshandelt werden. Katia Saalfrank weiß aber: Mit Aggression wird man in den meisten Fällen nur Gegenaggression provozieren. Besser seien deshalb Hilfsangebote, etwa: "Sie scheinen überfordert zu sein, kann ich Ihnen helfen?" Denn tatsächlich handelt es sich in vielen Fällen um schiere Überforderung. Saalfrank rät deshalb: "Verständnis zeigen und Hilfe anbieten ist in jedem Fall eine hilfreiche Möglichkeit, ein Elternteil anzusprechen."

Ich habe Angst einzugreifen. Was kann ich dann tun?

Wer sich nicht traut einzugreifen, handelt in jedem Fall richtig, wenn er die Polizei verständigt und/oder die 110 wählt. Wenn Sie sich absolut nicht trauen, in einer Situation jemanden anzusprechen, sollten Sie sich wenigstens das Kennzeichen notieren oder ein Foto der Person machen und an die Polizei weiter geben.

Welche Hilfestellung kann ich noch konkret geben?

Auf ihrer Internetseite hat die polizeiliche Kriminalprävention von Bund und Ländern hilfreiche Verhaltenstipps und Anlaufstellen zusammengestellt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass es bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn zu Vernachlässigungen, Kindesmisshandlungen, psychischer Gewalt oder Missbrauch kommt, sollten Sie sich an die Kriminalpolizei, das örtliche Jugendamt oder lokale Kinderschutzambulanzen (zum Beispiel Kinderschutzbund) wenden.

Hinweise auf Unterstützung durch Beratung, Sozialarbeiter oder Psychologen beim Jugendamt oder Kinderschutzorganisationen können auch überforderten Eltern helfen. Die Beratungsstellen und Jugendämter behandeln solche Fälle auf Wunsch auch vertraulich und sind nicht zu einer Anzeige verpflichtet.

Der Deutsche Kinderschutzbund setzt sich für den Kinderschutz, die Kinderrechte und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Kinder und ihren Familien ein. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe können Sie hier suchen.

Die anonyme TelefonSeelsorge ist ebenfalls eine gute Anlaufstelle für überforderte Eltern, die Sorgen mit ihren Kindern haben und sich Unterstützung wünschen:
Telefon (kostenlos):
0800/111 0 111
0800/111 0 222


Kinder und Jugendliche finden bei der Nummer gegen Kummer konkrete Hilfe von Experten und anderen Jugendliche. Kinder- und Jugendtelefon (kostenlos):
0800/1110 333
Elterntelefon (kostenlos):
0800/1110 550


In konkreten Situationen – ob sie Gewalt an Kindern beobachten oder auch selbst die Kontrolle verlieren – wählen Sie die 110. Bei der Polizei werden Strafanzeige erstattet und Ermittlungen aufgenommen.

Kidsinfo häusliche Gewalt wendet sich an Kinder. Auf der Internetseite finden Kinder und Jugendliche Informationen und Ansprechpartner auf Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch und Türkisch.

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