
Ein Isolvenzverwalter verkauft die Firma an einen Nachfolger. Dürfen die Mitarbeiter entlassen werden? Es war immer die Rede von Übernahme.
Bärbel J. aus Herne
ANTWORT:
Auch im Falle der Insolvenz gehen bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse auf den Betriebserwerber über. Kündigungen, die wegen des Betriebsübergangs ausgesprochen werden, sind unwirksam.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.