
Ich glaube, ein Kollege von mir hat ein Alkoholproblem. Jedenfalls riecht er oft nach Schnaps und letzte Woche habe ich ihn überrascht, als er im Büro Weinbrand trank. Ist Alkoholkonsum am Arbeitsplatz ein Kündigungsgrund?
Stefan K. aus Mannheim
ANTWORT:
Alkohol am Arbeitsplatz ist in den meisten Betrieben gar nicht gern gesehen. In vielen Firmen sind deshalb Alkoholverbote ausdrücklich in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsanweisungen festgeschrieben. Ob mit oder ohne ausdrücklichem Verbot, generell gilt: Wer sich vor oder während der Arbeit in einen Zustand versetzt, in dem er seine Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, verletzt seine Arbeitspflichten, wofür er zur Verantwortung gezogen werden kann.
Der Arbeitgeber kann eine Abmahnung erteilen, in der für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung angedroht werden.
Mitarbeiter, die an Alkoholismus erkrankt seien, haben allerdings besondere Rechte. Kommen sie betrunken in die Firma oder trinken am Arbeitsplatz, darf der Arbeitgeber sie nicht abmahnen. Der Arbeitnehmer kann als Opfer dieser Krankheit in der Regel sein Verhalten nicht ändern, so dass die Warnfunktion der Abmahnung ins Leere geht. Dem Arbeitnehmer muss dann eine Therapie angeboten werden.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.