
Kann ein Arbeitgeber die wöchentliche Soll-Arbeitszeit ohne vorherige Ankündigung von 37,5 Stunden auf 40 Stunden verlängern? Im Arbeitsvertrag (AT, chemische In-dustrie) ist keine Stundenzahl festgelegt. Es wird Bezug genommen auf tarifliche/gesetzliche Arbeitszeiten.
Constance S. aus Dortmund
ANTWORT:
Nein, das kann der Arbeitgeber nicht ohne weiteres. Die Abänderung der Arbeitszeit als eine der Hauptleistungspflichten geht nur einvernehmlich oder über den Weg einer Änderungskündigung - es sei denn, tarifvertragliche Regelungen bestimmen etwas anderes.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.