
Ich habe Anfang des Jahres eine Wochenendreise gebucht und bezahlt. Drei Wochen vor Antritt der Reise sagt mein Chef mir, dass an diesem Wochenende gearbeitet wird (Inventur). Bisher war die Inventur immer von Montag bis Freitag. Darf er mir das Wochenende streichen? Unsere Arbeitszeit ist immer von Montag bis Freitag. Wenn ich die Reise nicht antreten darf, wer bezahlt die Stornogebühren?
Werner K. aus Leipzig
ANTWORT:
Die Stornogebühren müssen von Ihrem Arbeitgeber gezahlt werden. Denn mit einer Inventur am Wochenende mußten Sie nicht rechnen, da die Inventur bisher immer Wochentags stattfand.
Sofern Sie aber den bereits genehmigten Urlaub nachweisen können und diesen auch in Anspruch nehmen wollen, dann ist ein Antrag im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Gewährung von Urlaub möglich und Er-folg versprechend. Das Arbeitsgericht Leipzig (ArbG Leipzig 17 Ca 1091/06) hatte erst mit Urteil vom 17. Mai 2006 in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesar-beitsgerichts entschieden, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber grundsätzlich entsprechend der Geltendmachung durch den Arbeitnehmer alsbald zeitlich festzulegen ist. Den vom Arbeitnehmer gewünschten Urlaubszeitraum kann der Arbeitgeber nur unter den Voraussetzungen des § 7 Absatz 1 Halbsatz 2 Bundesurlaubsgesetz verweigern (dringende betriebliche Belange; Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer).
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.