
Mein Arbeitgeber lässt ein ursprünglich zur Wartung der Arbeitsplatzrechner installiertes Softwaretool auch zur Inventarisierung spezieller Dateien auf den Festplatten der Arbeitsplatzrechner einsetzen. Beispielsweise hat er unternehmensweit nach MP3-Dateien gesucht. Was darf der Arbeitgeber, und was darf er nicht?
Stefan H. aus Berlin
ANTWORT:
So darf das Unternehmen "seine" Daten jederzeit mit einer Software sichern. Und auch die Rechner dürfen nach MP3-Dateien durchsucht werden. So sollte jeder Arbeitnehmer grundsätzlich vermeiden, private Dinge auf dem Firmencomputer zu speichern.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.