Was darf der Chef?

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Darf der Arbeitgeber die Firmen-PCs überwachen?

Mein Arbeitgeber lässt ein ursprünglich zur Wartung der Arbeitsplatzrechner installiertes Softwaretool auch zur Inventarisierung spezieller Dateien auf den Festplatten der Arbeitsplatzrechner einsetzen. Beispielsweise hat er unternehmensweit nach MP3-Dateien gesucht. Was darf der Arbeitgeber, und was darf er nicht?

Stefan H. aus Berlin


ANTWORT:
So darf das Unternehmen "seine" Daten jederzeit mit einer Software sichern. Und auch die Rechner dürfen nach MP3-Dateien durchsucht werden. So sollte jeder Arbeitnehmer grundsätzlich vermeiden, private Dinge auf dem Firmencomputer zu speichern.


Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.


 
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