
Mein Chef hat mir in den Arbeitsvertrag den Passus
Robert K. aus Ilmmünster
ANTWORT:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, in dringenden betrieblichen Lagen Überstunden anzuordnen. Allerdings sollten wöchentlich maximal zehn Überstunden angeordnet werden. Die Anzahl der Überstunden eines halben Jahres darf zusammen mit der Regelarbeitszeit die halbjährlichen Grenzen des Arbeitszeitgesetzes nicht überschreiten.
Es gibt drei Möglichkeiten für die Vergütung von Mehrarbeit:
1. Einige Arbeitgeber verhandeln konkrete Stundensätze, andere vereinbaren - insbesondere für außertarifliche Mitarbeiter - bestimmte Überstundenrahmen, die durch das normale Gehalt gedeckt sind.
2. Auch ein Freizeitausgleich für Überstunden ist möglich.
3. Existiert gar keine Regelung, haben Arbeitnehmer für Mehrarbeit mindestens Anspruch auf die normalen Stundenlöhne. Nur leitende Angestellte müssen ohne spezielle Vereinbarungen Überstunden im Rahmen ihres regulären Gehalts akzeptieren.
In Ihrem Fall hat der Arbeitgeber einen Überstundenrahmen durch das normale Gehalt abgedeckt.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.