
Ich fahre jeden Morgen ca. 40 km zur Arbeit. Durch Bauarbeiten auf den Autobahnen kommt es in den letzten Tagen häufiger vor, dass ich mich um eine halbe Stunde bis zu einer Stunde verspäte. Ausweichmöglichkeiten gibt es momentan leider keine. Wie muss ich das handhaben?
Murat C. aus Buchholz
ANTWORT:
Sie sind als Arbeitnehmer verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Für einen (plötzlich) längeren Anfahrtsweg kann der Arbeitgeber nichts. Sie müssen stets rechtzeitig losfahren und Verspätungen in Form von Baustellen einkalkulieren. Dies gilt übrigens auch für einen ansehbaren Streik bei den öffentlichen Verkehrsmitteln.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.