
Wenn ich gegen eine Abmahnung klage und vor Gericht gehe, gibt es dann daraufhin für den Arbeitgeber die Möglichkeit mir das Vertrauensverhältnis zu entziehen und mir zu kündigen? Die Frage beschäftigt mich sehr, da ich schon seit längerem auf der Abschussliste stehe, zu 80 Prozent schwerbehindert bin und gerade wieder die zweite Abmahnung erhalten habe. Eigentlich ist es schon die dritte Abmahnung, nur wurde die zweite Abmahnung nach einem Brief meines Rechtsanwalts wieder zurückgezogen und mir jetzt, etwas abgewandelt, wieder ausgestellt. Habe ich, wenn ich wieder klage, mit einer Kündigung zu rechnen - wenn auch vielleicht etwas zeitverzögert? Ich bin seit 22 Jahren in der Firma.
Lothar G. aus Tettnang
ANTWORT:
Eine Abmahnung wird meist als Vorstufe zu einer sich ankündigenden außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung gesehen. Der Arbeitgeber "plant" sozusagen den Ausspruch der außerordentlichen Kündigung und bereitet sie vor. Das muss nicht immer der Fall sein, passiert aber sehr häufig. Wenn also die Abmahnung als Ankündung für eine außerordentliche Kündigung zu sehen ist und der Arbeitgeber Sie unzweifelhaft loswerden will, sollten Sie - oder jeder Abreitnehmer in einer ähnlichen Situation - vorerst nichts gegen die Abmahnung unternehmen, und diese erst in einem nachfolgenden Kündigungsschutzverfahren angreifen.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.