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Arbeitsunfall
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Wie soll man mit häufigen Abmahnungen in einem Betrieb umgehen? Macht Gegenwehr überhaupt Sinn?

In unserem Unternehmen werden gerne und überzogen oft Abmahnungen schriftlich "ausgesprochen", meist wegen "Schlecht-Leistung" um Mitarbeiter massiv unter Druck zu setzen. Wie soll man darauf reagieren? Gibt es hier Spielregeln (z.B. drei Abmahnungen im Zeitraum X führen zwangsläufig zur Kündigung?) Macht ein Widerspruch überhaupt Sinn, wenn er garantiert zu neuen Repressalien führt?

Johannes S. aus Bonn


ANTWORT:
Eine Abmahnung wird vom Arbeitgeber erteilt, um Arbeitnehmer auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen. Sie erfüllt auch eine Warnfunktion. Ferner wollen Unternehmen damit den Mitarbeitern die Gelegenheit geben, ihr Verhalten entsprechend zu korrigieren. Hierbei ist es unerheblich, ob die Abmahnung schriftlich oder mündlich ausgesprochen wird, es sei denn, Tarifverträge sehen ausdrücklich die Schriftform vor. Der Arbeitnehmer hat verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren: - Er kann zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
- Der Abgemahnte kann eine Gegendarstellung fertigen, die der Arbeitgeber in die Personalakte nehmen muss. In der Gegendarstellung kann der Mitarbeiter seine Sicht der Dinge mitteilen, den Sachverhalt richtig stellen und Entschuldigungsgründe darlegen.
- Der Arbeitnehmer kann im Rahmen einer Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Abmahnung vorgehen. Das Ziel der Klage ist dann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Hier sollte allerdings abgewogen werden, ob der Arbeitnehmer damit das Arbeitsverhältnis nicht noch stärker belastet.
- Weiter kann sich der Abgemahnte auch beim Betriebsrat beschweren, weil er sich ungerechtfertigt behandelt fühlt.


Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.


 
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