
Ich habe einen unbezahlten Telefonnotdienst und bekomme nur Geld von meinem Arbeitgeber, wenn ich zu einem Einsatz gerufen werde. Dieser Notdienst dauert sieben Tage an, 24 Stunden rund um die Uhr. Danach ist ein anderer in der Firma mit diesem Dienst an der Reihe. Wir bekommen für diesen Dienst einen Firmenwagen gestellt. Meine Frage: Da ich innerhalb von zwei Stunden am Einsatzort sein muss, benutzte ich diesen Wagen auch, wenn ich beispielsweise zum Einkaufen fahre. Es könnte ja ein Anruf kommen und ich müsste dann sofort los.
Dieser Notdienst ist ein technischer Dienst, es wird also ohne Sonderzeichen (Blaulicht) gefahren. Weiterhin gibt es keine finanzielle Vergütung für die "Abrufbereitschaft". Nur im Falle eines Einsatzes wird vergütet. Diesen Notdienst hatte ich auch letztes Wochenende. Zu dieser Zeit war ich leider Verursacher eines Unfalls. Kann die Firma jetzt von mir die gesamten Reparaturkosten verlangen bzw. die Selbstbeteiligungskosten die im Versicherungsvertrag stehen?
Rico S. aus Braunschweig
ANTWORT:
Hat Ihnen das Unternehmen die Nutzung des Firmenwagens zu privaten Zwecken untersagt? Und ist dieser Unfall auf einer Privatfahrt passiert? Falls dies der Fall ist, haben Sie den Firmenwagen ohne Erlaubnis genutzt und gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Kosten für die Reparatur und weitere Kosten, die dadurch entstehen, in Rechnung stellen.
Dürfen Sie den Firmenwagen auch privat Nutzen, dann muss das Unternehmen den Schaden und alle dadurch entstandenen Kosten tragen, es sei denn Sie haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
Hinweis:
Die Beantwortung der Frage stellt KEINE INDIVIDUELLE Rechtsberatung dar.