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26. Januar 2008, 16:03 Uhr

Klageflut gegen Hartz-IV-Bescheide

Immer mehr Hartz-IV-Bezieher ziehen vor Gericht. Im vergangenen Jahr reichten sie nach internen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 99.200 Klagen ein, 41,8 Prozent mehr als im Jahr 2006, Gründe für den Anstieg: die Job-Center arbeiten schneller und prüfen strenger.

© Volker Hartmann/DDP

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger legen Beschwerde gegen Bescheide der Arbeitsverwaltung ein. Unterstützt durch das schnellere Arbeitstempo bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dies zu einer Klageflut vor den Sozialgerichten geführt. Nach BA-Angaben wurden im vergangenen Jahr 775.000 Widerspruchsverfahren gegen Arbeitslosengeld-II-Bescheide bearbeitet, rund 175.000 mehr als im Jahr zuvor. Gleichzeitig stieg die Zahl der abgelehnten Widersprüche um rund 105.000 auf 406.000. Da fast jeder Vierte Rechtsmittel gegen seinen Bescheid einlegte, erhöhte sich die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten um fast 42 Prozent auf 99.200.

Von den bearbeiteten Widersprüchen wurden im vergangenen Jahr etwas mehr als die Hälfte abgelehnt. Dies ist nach Angaben eines BA-Sprechers auch eine Folge einer strengeren Prüfung durch die Job- Center. Entscheidend für die steigenden Zahlen abgelehnter Widersprüche und der Klagen sei, dass die Erledigungsquote innerhalb eines Jahres deutlich gesteigert werden konnte. In elf Prozent der Fälle wurde der Widerspruch von den Antragstellern zurückgezogen oder eine gütliche Einigung erzielt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 7,723 Millionen Anträge auf Arbeitslosengeld II gestellt. Gleichzeitig wurde in 764.000 Fällen neu Widerspruch eingelegt, gut 59.000 oder 8,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

An Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin war die Zahl der Gerichtsverfahren seit der Hartz-IV-Reform 2005 um gut 75 Prozent gestiegen. Jährlich werden in Berlin rund 1,6 Millionen Hartz-IV- Bescheide erteilt, davon landen gut ein Prozent vor Gericht. Das Bundessozialgericht in Kassel will seine Zahlen an diesem Montag vorlegen.

Hauptstreitpunkte bei den Hartz-IV-Fällen sind laut Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB) Mietauseinandersetzungen sowie die Anrechnung von anderen Einkommen auf das Arbeitslosengeld.

DPA
 
 
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