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20. Dezember 2007, 10:15 Uhr

Hartz-IV-Verwaltung ist verfassungswidrig

Die Zusammenarbeit der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Hartz IV verstößt teilweise gegen das Grundgesetz. Die Bundesregierung muss die Betreuung der Empfänger von Arbeitslosengeld II komplett neu organisieren.

Verwaltung von Hartz IV verstößt gegen das Grundgesetz© Jens Schlueter/ddp

Die Betreuung von etwa sieben Millionen Hartz-IV-Empfängern muss neu geregelt werden. Die 2005 in Kraft getretene Arbeitsmarkt- und Sozialreform verstößt in Teilen gegen das Grundgesetz, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied. Die Zusammenlegung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Kommunen in gemeinsamen Arbeitsgemeinschaften sei verfassungswidrig. Das Gericht gab damit einer Klage von elf Landkreisen statt und kippte einen 2003 nur mühsam ausgehandelten Kompromiss zwischen SPD und Union. Für eine Neuregelung setzte es dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2010. (Az.:2 BvR 2433/04)

Damit scheint neuer politischer Streit programmiert, wer am besten für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständig ist - die Kommunen oder die Arbeitsagenturen. Arbeitsminister Olaf Scholz betonte, für die Hartz-IV-Empfänger ändere sich vorerst nichts. "Auch nach dem Urteil werden alle Betroffenen ihre Leistungen wie bisher erhalten", sagte der SPD-Politiker. Die Zuständigkeit für die Arbeitsvermittlung bleibe beim Bund.

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte Reuters: "Ich bin sicher, dass im Gegensatz zum rot-grünen Kuddelmuddel jetzt eine sattelfeste Lösung gefunden wird." Während der Entscheidung über die Hartz-IV-Reform war die CDU dafür eingetreten, die Arbeitsvermittlung stärker bei den Kommunen anzusiedeln.

Gericht rüffelt Politiker

Das Gericht verwarf damit das organisatorische Herzstück der Reform, mit der im Jahr 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt worden waren. Bundesweit gibt es 353 Arbeitsgemeinschaften. Daneben betreuen 69 Optionskommunen Hartz-IV-Empfänger in Alleinregie ohne die BA. In 21 Regionen nehmen Kommunen und Arbeitsagenturen die Aufgabe nach wie vor in getrennter Trägerschaft wahr. In einem Reuters vorliegenden Schreiben an die etwa 56.000 Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften versicherte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt, dass sie sich um ihren Arbeitsplatz nicht sorgen müssten.

Das Gericht sah durch die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in einer Behörde das Recht der Gemeinden auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung verletzt. Drei der acht Verfassungsrichter waren anderer Meinung. Die weitergehende Klage der Landkreise, sie müssten ohne angemessenen Finanzausgleich für einen Teil des Lebensbedarfs der Hartz-IV-Empfänger aufkommen, wies das Gericht ab.

"Mangelnde politische Einigungsfähigkeit kann keinen Kompromiss rechtfertigen, der mit der Verfassung nicht vereinbar ist", erklärte das Gericht. Dies sei keine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber, sagte der Vorsitzende des Zweiten Senats, Winfried Hassemer. "Es ist vielmehr die freundliche Ermunterung, mit der Suche nach der besten Lösung fortzufahren."

Das Konstrukt der Arbeitsgemeinschaften war Ende 2003 im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zustande gekommen. Die damalige rot-grüne Bundesregierung und der von der Union beherrschte Bundesrat konnten sich nicht einigen, wie die Betreuung der Hartz-IV-Empfänger organisiert werden soll. Die SPD beharrte auf einer Arbeitsvermittlung durch die BA, die Union plädierte für eine Stärkung der Kommunen. Heraus kam der Kompromiss, dass weit überwiegend Arbeitsgemeinschaften gebildet wurden, auf Drängen der Union aber 69 Optionskommunen als Experiment die Betreuung in Alleinregie übernehmen konnten. Die Kosten bekommen sie zum größten Teil vom Bund erstattet.

Scholz empfiehlt getrennte Trägerschaft

Als Vorbild für die Neuorganisation empfahl Scholz eine getrennte Trägerschaft von Kommunen und Arbeitsagentur unter einem Dach. Die Arbeitsagentur übernehme Betreuung und Vermittlung in Arbeit und zahle das Arbeitslosengeld II aus. Die Kommune sei für Miet- und Heizkosten sowie begleitende Hilfen wie Suchtberatung und Kinderbetreuung zuständig.

Der Minister will daran festhalten, dass der Bund über die BA für die Arbeitsvermittlung zuständig bleibt. "Das ist vernünftig, damit auch in Zukunft ein Arbeitsloser in Flensburg auf einen freien Arbeitsplatz in Frankfurt vermittelt werden kann." Dies sei auch die Auffassung von Kanzlerin Angela Merkel und der Vorsitzenden der Regierungsfraktionen. Scholz zeigte sich daher zuversichtlich: "Es wird also keine neue Debatte geben über eine Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung." Auch Gewerkschaften und der Städte- und Gemeindebund forderten, die Verantwortung für die Arbeitslosen müsse beim Bund bleiben.

Der Deutsche Landkreistag, der die Klage gegen die Arbeitsgemeinschaften unterstützt hatte, plädierte dagegen für eine Alleinregie der Kommunen. Die Landkreise seien bereit, bei Kostenübernahme durch den Bund die Aufgabe komplett zu übernehmen, erklärte Verbandspräsident Jörg Duppre. Ähnlich äußerte sich die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Dort herrscht seit jeher die Sorge, durch eine BA-Beteiligung könnten Beiträge der Arbeitslosenversicherung zweckentfremdet werden.

Reuters/DPA
 
 
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