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15. Oktober 2007, 20:42 Uhr

Piloten müssen früher am Boden bleiben

Drei Piloten sind vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt mit einer Klage gegen die Lufthansa gescheitert. Sie fühlten sich von ihrem Arbeitgeber durch das geltenden Rentenalter diskriminiert. Nun urteilte ein Arbeitsgericht über die verlängerte Flugerlaubnis.

Lufthansa-Maschinen werden auch weiterhin von maximal 60-jährigen Piloten geflogen© Roland Weihrauch/DPA

Die Piloten der Deutschen Lufthansa müssen ihren vorgezogenen Ruhestand mit 60 akzeptieren. Das hat das Landesarbeitsgericht in Frankfurt in einem nun ergangenen Urteil entschieden. Die Berufung der drei Piloten gegen ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt wurde zurückgewiesen. Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Die Revision beim Bundesarbeitsgericht wurde jedoch zugelassen (Az.: 17 Sa 809/07).

Die klagenden Piloten hatten sich vor Gericht auf das seit August 2006 geltende Gesetz berufen und damit ihren Wunsch, bis zum 65. Lebensjahr zu fliegen, begründet. Von einem grundsätzlichen Sicherheitsrisiko und einer Gefahr, während eines Fluges akut zu erkranken, könne in Folge der regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen keine Rede sein. Darüber hinaus flögen auch Piloten der Lufthansa-Tochter City Line bis 65, etwa die auf kürzeren Inlandsflügen. Deshalb sei die im Tarifvertrag vereinbarte Altersgrenze nichtig.

Die Richter bejahten in ihrer Entscheidung zwar die Anwendbarkeit des neuen Gesetzes, weil die Kläger erst nach dem Inkrafttreten das 60. Lebensjahr vollendet hätten. Gleichwohl sahen sie keine Alters- Diskriminierung, weil die Deutsche Lufthansa mit der früheren Verrentung ihrer Piloten ein "legitimes Ziel" verfolge. So seien gesundheitliche Beeinträchtigungen bei den alternden Piloten zumindest nicht völlig auszuschließen.

DPA
 
 
 
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