Vermeintlich wohlklingende Formulierungen in Arbeitszeugnissen entpuppen sich oft als Karriere-Stolpersteine. Gesunder Menschenverstand allein reicht meist nicht aus, um die Schwachstellen zu erkennen.

Was sollte und was darf nicht im Arbeitszeugnis stehen?© Keystone
Vom Grundsatz her ist es ganz einfach: Ein Arbeitszeugnis soll wahr und wohlwollend sein. Deshalb finden sich in Arbeitszeugnissen so gut wie nie Formulierungen, die auf den ersten Blick negativ sind, beispielsweise "Herr Müller hat unseren Erwartungen überhaupt nicht entsprochen" oder "Mit den Leistungen von Frau Meier waren wir nicht sehr zufrieden". Stattdessen tauchen Formulierungen auf wie "Herr Müller hat unseren Erwartungen im Allgemeinen genügt" oder "Frau Meier hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt". Im Klartext bedeutet dies, dass sowohl Herr Müller als auch Frau Meier nur ausreichende Leistungen erbracht haben. Anders als Schulzeugnisse sollten Arbeitszeugnisse möglichst nur sehr gute oder gute Formulierungen enthalten.
Astrid Schultz/Personalmarkt