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18. Dezember 2006, 08:53 Uhr

Wer fälscht, fliegt

Ein "korrigiertes" Zeugnis kann einen Beschäftigten auch noch mehrere Jahre nach seiner Einstellung den Job kosten. Denn für das Arbeitsgericht ist dies eine arglistige Täuschung des Arbeitgebers.

Wer sein Zeugnis fälscht, darf vor Gericht nicht auf Gnade hoffen© Armin Weigel/DPA

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Fälschung eines Zeugnisses als arglistige Täuschung des Arbeitgebers zu werten ist, der damit den geschlossenen Arbeitsvertrag anfechten darf (Urteil vom 13. Oktober 2006, AZ: 5 Sa 25/06).

Jahrelange gute Arbeit zählt nicht

Im vorliegenden Fall hatte sich der klagende Arbeitnehmer im Jahr 1997 mit einem gefälschten Ausbildungszeugnis erfolgreich beworben. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung im Abschlusszeugnis hatte er von "ausreichend" auf "befriedigend" und das der mündlichen Prüfung von "befriedigend" auf "gut" gefälscht. Erst nach über acht Jahren flog die Fälschung auf. Während dieser Zeit hatte der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht beanstandet.

Trotz dieses langen Zeitraums müsse der Kläger hinnehmen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis durch Anfechtung auflöse. Der Arbeitnehmer könne sich auch nach Jahren der Beschäftigung nicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben berufen, denn die rechtliche Situation des Arbeitgebers sei nach wie vor beeinträchtigt. Unter anderem sei im Falle einer Weiterbeschäftigung des klagenden Arbeitnehmers nicht auszuschließen, dass Außenstehende von dem Vorgang erführen.

mit DDP
 
 
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