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3. September 2004, 12:12 Uhr

"Deutscher Corporate Governance Kodex"

Bei allem Streit um Millionensaläre in den Chef-Etagen der deutschen Wirtschaft gibt es bereits Leitlinien für eine "angemessene" Vergütung von Managern - allerdings nur als rechtlich unverbindliche Empfehlungen.

Der "Deutsche Corporate Governance Kodex" wurde im Auftrag der Bundesregierung von einer Expertenkommission unter ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme erarbeitet. Die im Februar 2002 veröffentlichten Leitlinien sollen "das Vertrauen in die Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften fördern". Der Katalog fasst einschlägige Gesetzesvorgaben zusammen und formuliert "Empfehlungen" sowie "Anregungen". Und Unternehmen müssen jährlich offen legen, inwieweit sie den "Empfehlungen" nachkommen.

Demnach soll die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte einzeln und mit variablen Teilen aufgelistet werden. Alle Bestandteile müssen "für sich und insgesamt angemessen sein". Vorstände sollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten alle Nebentätigkeiten - besonders externe Aufsichtsratsmandate - vom eigenen Aufsichtsrat genehmigen lassen. Für Topmanager sollen Altersgrenzen festgelegt werden.

Weiter soll der Aufsichtsrat bei Bedarf auch ohne den Vorstand tagen. Dem Gremium sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstände angehören. Wegen der größeren Anforderungen soll der Aufsichtsratsvorsitzende auch eine herausgehobene Vergütung bekommen. Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss sollen offen legen, inwiefern sie auch beratend für das Unternehmen tätig sind.