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29. März 2008, 09:50 Uhr

Abgesoffen

Patrick McGowan, 23, auf dem Flur des Sozialgerichts Berlin. Das Jobcenter bringt ihn jeden Monat um 6 Euro 53 Cent - zu Unrecht, wie sich herausstellt© Thorsten Futh

Jetzt müsste das Amt jedem Hartz-IVEmpfänger hinterherrennen und prüfen, ob die Energie, die zur Herstellung von warmem Wasser benötigt wird, in den Betriebskosten bereits enthalten ist oder nicht. Die Arbeit macht sich das Jobcenter oft nicht und zieht meist erst mal ab. Wenn der "Kunde" das erstens merkt, zweitens versteht, drittens in der Lage ist, einen Widerspruch einzulegen, und viertens das auch noch fristgerecht, wird aus dem Duschgeld ein Fall fürs Gericht.

Das Wurstbrot wird abgezogen

Abertausende solcher Prozesse sind inzwischen in ganz Deutschland geführt worden. Abertausendmal 6,53 Euro ist schließlich auch Geld. Und das Geld für die Richter und die Verwaltungsangestellten und für das ganze sinnlos beschriebene Papier, Geld, für das Patrick McGowan bis an sein Lebensende hätte duschen können, kommt ja aus einem anderen Topf. Apropos Topf: Das Gleiche gilt fürs Gas und die Herdplatte: Gas zum Kochen muss aus dem Grundbedarf bezahlt werden, nicht aber Gas zum Heizen. Und das ist erst der Anfang. Trefflich wird gestritten, inzwischen bis zum Bundessozialgericht, ob nicht einer, der ins rankenhaus muss und dort am Abend ein Wurstbrot isst, dieses Wurstbrot abgezogen bekommen muss vom Hartz-IV-Geld. Ob also das Wurstbrot als geldwerter Vorteil zu betrachten ist und damit als Einkommen. Ob, wenn dies Einkommen ist, nicht einkommensbedingte Werbungskosten und Versicherungspauschalen anteilig wieder geltend gemacht werden können. All das, wie gesagt, umgerechnet auf ein Wurstbrot.

Aber was, wenn der Kranke das Wurstbrot gar nicht isst, stattdessen am Imbiss eine Erbsensuppe? Oder gar nichts? Auch mit dieser Frage lassen sich Tausende Aktenbände füllen. Einzelfälle über Einzelfälle. Und keine Grundsatzentscheidungen weit und breit. Das Gesetz drückt sich um klare Worte, es redet von "angemessenem" Wohnraum und "zumutbarer" Arbeit und von "umfassender" Unterstützung. Fragt man, was das ist, heißt es: Das kommt drauf an. Fragt man, worauf, erntet man zumeist nur Schulterzucken. Aus dem Kunden wird der Kläger, aus denen, die eigentlich helfen sollen, wird der Feind.

Jeden Monat gibt es deswegen mehr Klagen. Mehr Akten, mehr Bescheide, mehr Widersprüche, mehr Abweisungen, mehr Richter, mehr Kosten, mehr Zeitaufwand. Und weniger Zufriedenheit auf allen Seiten. Im Jahr 2005 gab es allein in Berlin 6950 Verfahren, im Jahr 2007 schon 18.336, von denen immerhin 13.600 abgearbeitet wurden. Trotzdem warten noch rund 11.000 Verfahren aus den Vorjahren. Immer mehr Richter erledigen immer mehr Fälle, trotzdem bleibt immer mehr liegen. Hartz IV ist ein gefräßiges Bürokratiemonster geworden, das alle Ressourcen aufsaugt und trotzdem niemals satt ist.

Überforderte Jobcenter

Und der Kampf gegen das Monster frisst die Zeit, die die Jobcenter aufwenden könnten, um dem wirklichen Sozialmissbrauch Einhalt zu gebieten. Denn selbst da, wo Jobcenter im Recht sind, haben sie oft schlechte Karten. Weil, so beklagten sich die Richter in einem Schreiben an die Justizverwaltung, sie ihre eigenen Vorschriften nicht einhalten und oft auch nicht kennen, weil Grundbegriffe des Sozialrechts unbekannt sind, weil sie falsche Adressen auf die Umschläge schreiben, die Akten lückenhaft führen, weil die Software nicht funktioniert, weil Belege nicht sortiert sind und die tatsächlich geflossenen Gelder nicht nachzuvollziehen. So schrieb es auch der Landesrechnungshof in seinen Bericht. Und dass überforderte Jobcenter die Leute oft einfach zum Klagen auffordern, weil sie selbst nicht mehr durchblicken. "Die Sachbearbeitung beginnt dann praktisch vor Gericht", sagen die Richter.

Jetzt ist Frau Strehlow dran. Richter Michael Gädeke scheint immer noch frohgemut, obwohl er inzwischen in zwei weiteren Fällen zwei Rückzahlungsforderungen des Jobcenters abgewiesen und Herrn B. mehrfach streng gerügt hat. Stellvertretend natürlich. Jetzt also Frau Strehlow, die mit ihrem Sohn Spencer erschienen ist und mit zwei Plastiktaschen voller Akten. "Es wird nun reichlich verworren", sagt Gädeke fröhlich, "wie so oft". Er zitiert einige Widerspruchsbescheide, die sich gegenseitig widersprechen, und sagt Frau H. vom Jobcenter Lichtenberg: "Die heben Sie doch gleich mal auf, die sind rechtswidrig." Im Kern bleibt die Frage, ob Frau Strehlow dem Jobcenter 12 Cent zurückzahlen muss für einen Krankenhausaufenthalt vor einem Jahr, und Herr Gädeke guckt langsam etwas ernster und sagt: "Können wir dem Elend ein Ende machen?" Er sieht aus, als würde er jetzt gleich in seiner Hosentasche kramen und die 12 Cent selbst auf den Tisch legen, aber das geht natürlich nicht.

Frau Strehlow ist gelernte Zootechnikerin, hat nach der Wende in einer Eisdiele, im Tierheim und als Stationshilfe gearbeitet und auf ABM-Basis in einem Hort. "Da sollte ich mit den Kindern gesund kochen und die Nachmittagsbetreuung machen."

"Der Fall ist so kompliziert, wie das Leben nun mal ist"

Frau Strehlow mag dem Betrachter ein wenig irre vorkommen, aber das täuscht. Sie hat einen Weg gefunden, um auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn der mühsam ist und holprig. In ihrer angemessenen Wohnung stapeln sich Aktenordner, der Schrank ist mittlerweile voll, sie stapelt auf dem Wohnzimmertisch weiter. Frau Strehlow hat eigene Formulare entwickelt, auf denen sie jeden Kontakt mit dem Jobcenter abstempeln und unterschreiben lässt. "Vorher geh ich nicht weg." Und das sei das einzig Richtige, sagt Sozialrechtler Thomas Staudacher. Denn im Behördenwahnsinn liegt die Beweislast meist beim Bürger.

Einmal im Monat bringt Frau Strehlow den Lohnstreifen ihres Mannes und alle Unterlagen, lässt sich alles bestätigen und bestempeln. Mehrere Behörden rechnen dann an den Einnahmen und den Ansprüchen der Bedarfsgemeinschaft Strehlow herum. Der Fall ist so kompliziert, wie das Leben nun mal ist: Herr Strehlow verdient Geld, aber wenig. Und jeden Monat anders, weil er jeden Monat unterschiedlich viele Stunden hat. Mal hat er Anspruch auf Wohngeld, mal auf Hartz IV. Wer nämlich Hartz IV kriegt, kriegt kein Wohngeld, wer Wohngeld kriegt, verdient wenig, aber so viel, dass er kein Hartz IV braucht. Wohngeld zahlt das Bezirksamt, Hartz IV zahlen die Jobcenter, die sich zusammensetzen aus der Bundesagentur und der Kommune. Die Kommune zahlt für Miete und Heizung, die Bundesagentur zahlt den Regelsatz inklusive Geld fürs Duschen. Ach, Deutschland.

Übernommen aus ... Stern Stern
Ausgabe 13/2008

 
 
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