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Das Landesarbeitsgericht Berlin hat ein Präzedenzurteil zur Diskriminierung im Job gefällt: Weil eine 47-Jährige, trotz gleicher Qualifikation, bei einer Beförderung übergangen wurde, bekommt sie nun Schadenersatz. In ihrer Firma waren alle Chefs Männer - obwohl die Belegschaft fast nur aus Frauen bestand.
Der Umgang zwischen Kollegen verlangt Fingerspitzengefühl: Der Grat zwischen scherzhaften Sprüchen oder Handlungen und sexueller Belästigung kann schmal sein. Zwar sind die Regeln in Deutschland nicht so streng wie in den USA, dennoch gibt es sie.
Nach zähem Ringen tritt endlich tritt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Es normiert, was im Grundgesetz längst festgeschrieben ist: das Verbot jeder Diskriminierungen. Das Regelwerk dürfte viel ändern - nicht nur beim Arbeitsrecht.
Wegweisendes Urteil für Arbeitnehmer: Wer diskriminiert wurde, soll dies nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zukünftig leichter belegen können. Es genügt, wenn vor Gericht Tatsachen vorgetragen werden, die eine Benachteiligung vermuten lassen.
Ist eine Angestellte wegen ihrer Schwangerschaft nicht auf einen Führungsposten befördert worden? Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag einen Diskriminierungsfall dieser Art - und beantwortet die Frage, wann ein Unternehmen den Beweis antreten muss, nicht diskriminiert zu haben.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dringt die zuständige Behörde des Bundes auf weitergehende Regelungen für einen Diskriminierungsschutz in Deutschland.
Seitdem das "Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz" in Kraft ist, müssen Arbeitgeber aufpassen: Denn die arbeitsrechlichen Vorschriften verlangen künftig von ihnen einiges an Umsicht - auch in kleineren Betrieben. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Bei Massenentlassungen kann das Lebensalter eine wichtige Größe für die Berechnung der Sozialplanabfindung bleiben.
Ihre Bewerbung wurde mit dem internen Vermerk "- Ossi" abgelehnt, die Frau aus Ostdeutschland hatte die Firma daraufhin wegen Diskriminierung verklagt. Nun haben sich die Streitparteien außergerichtlich geeinigt. Der Anwalt der Klägerin bedauert allerdings, dass nun nicht geklärt werde, ob Ostdeutsche eine eigene Ethnie sind.
Gabriela S. erhielt eine Jobabsage, angeblich weil sie aus Ostdeutschland stammt. Nun kämpft die gelernte Buchhalterin darum, dass die "Ossis" als eigener Volksstamm anerkannt werden - nur dann hat sie vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Chance.
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