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7. November 2007, 10:34 Uhr

Wem nützt die Reform?

Entlastet die geplante Erbschaftssteuerreform die Wirtschaft? Welche Auswirkungen hat sie auf private Verbraucher? Im stern.de-Interview analysiert Hans Jochen Henke, Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates, was der Mittelstand von dem Plan hat - und was der gemeine Bürger.

Die Bausteine der Erbschaftssteuerreform sind zusammengesetzt: Union und SPD erzielten eine Kompromiss-Lösung© Michael Probst/AP

Wie bewertet der CDU-Wirtschaftsrat die Erbschaftssteuerreform grundsätzlich? Durchbruch oder nicht? Können Erben aufatmen?
Wir sind zufrieden damit, dass das so genannte Abschmelzmodell bei Betriebsübergaben zu den zwischen Union und SPD ausgehandelten Eckwerten gehört. Das verhindert die überzogene Belastung von Erben und damit auch die Vernichtung von Arbeitsplätzen, wenn ein Betrieb vom Vater auf den Sohn oder die Tochter übergeht.

Aber das Abschmelzmodell bei Betriebsübergaben ist gegenüber dem ursprünglichen Ansatz aufgeweicht worden. Die Befreiung von der Erbschaftssteuer ist auf 85 Prozent des Betriebswerts begrenzt worden.
Das ist für viele mittelständische Familienbetriebe eine schmerzliche Entscheidung. Die verbleibenden 15 Prozent, die der Erbschaftssteuer ohne Einschränkung unterliegen, können erhebliche finanzielle Größen darstellen. Damit kann die existentielle Sicherung des Betriebs gefährdet sein. Schuld daran ist die SPD, auf deren Drängen das künftige Aufkommen bei der Erbschaftssteuer auf vier Milliarden Euro festgeschrieben wurde. Vernünftig wäre gewesen, wenn nach zehn Jahren ein Betrieb vollkommen von der Erbschaftssteuer befreit worden wäre.

Wie praxistauglich ist der Kompromiss? Die Erben müssen immerhin 70 Prozent der Lohnsumme des ererbten Betriebs erhalten und so die Arbeitsplätze sichern. Ist das nicht eine Bremse in einer sich ständig wandelnden Wirtschaftswelt?
Das ist natürlich eine zusätzliche Erschwernis, aber die Vorgaben des Verfassungsgerichts ließen keine andere Lösung zu. Auch dieser Punkt macht es uns schwer, den Kompromiss im Interesse der Betroffenen zu vertreten.

Betriebsvermögen wird künftig geschont, Kapitalvermögen weniger. Ist das nicht eine ungerechte Bevorzugung von Betriebsvermögen? Mit Kapitalvermögen könnte man schließlich auch Arbeitsplätze schaffen.
Das ist richtig. Aber Kapitalvermögen lässt eben auch Spielräume für die Erben zu. Ob es letztlich in Arbeitsplätze investiert wird oder in andere Bereiche der Kapitalanlagen fließt, ist offen. Wo bereits betriebliche Substanz vorhanden ist, ist die weitere volkswirtschaftliche Wertschöpfung ungleich gesicherter. Insofern ist die Privilegierung des Betriebsvermögens gerechtfertigt.

Was wäre eine bessere Sicht aus Ihrer Sicht gewesen? Kritiker befürchten eine Doppelbelastung von Erbschaftssteuer und Ertragsteuer.
Diese Frage lässt sich auf der Basis der jetzt beschlossenen Eckwerte nicht beantworten. Wir müssen die Details der neuen Regelung abwarten.

Ist die Wirtschaft unterm Strich hinreichend entlastet durch die Eckwerte der Reform?
Für den kleinen mittelständischen Bereich ja. Da jedoch 15 Prozent des Betriebsvermögens besteuert werden, kann es bei größeren mittelständischen Betrieben zu finanziellen Belastungen kommen, die nur schwer zu schultern sind. Das kann an die Substanz gehen.

Können private Erben zufrieden sein? Oder ist der Oma ihr klein Häuschen in Gefahr?
Die Freibeträge sind zu pauschal. In Großräumen wie Hamburg, Düsseldorf Stuttgart dürften der Freibeträge mit maximal 500 000 Euro zu gering sein. Hier kann schon ein ganz normales Einfamilienhaus in guter Lage zu einer erheblichen Steuerbelastung für die Erben führen. In diesen Fällen kann die Steuerlast noch sehr wehtun, weil es zu einer Verschlechterung gegenüber der bisherigen Regelung kommt.

Ursprünglich war in der Diskussion, das Aufkommen bei der Erbschaftssteuer zu steigern, um diese Mittel in die Förderung von bildungsschwachen Familien zu stecken. Ist das eine verschenkte Chance?
Die Erbschaftssteuer geht in den Ländern in den allgemeinen Steuertopf. Niemand hindert sie, daraus verstärkt Gelder in die Bildungspolitik zu investieren. Eine wirkliche Reform hätte die Erbschaftssteuer ganz abgeschafft, denn ihr Volumen rechtfertigt den damit verbundenen bürokratischen Aufwand nicht.

Zur Person Hans Jochen Henke, 62, ist Generalsekretär des CDU-Wirtschaftsrates in Berlin. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften war er nur kurze Zeit als Anwalt tätig. Während seiner politischen Laufbahn war er unter anderem Büroleiter des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Späth und Oberbürgermeister der Stadt Ludwigsburg. Hans Jochen Henke ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Interview: Hans Peter Schütz
 
 
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