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Bekommen Bewerber eine Stelle nur deshalb nicht, weil sie zu alt sind, können sie eine Entschädigung einklagen. Sie beträgt in der Regel ein bis drei Monatsgehälter, sagt Bernhard Franke von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS).
Die Cockpit-Sperre für Berufspiloten über 60 Jahren hat ein Ende: Der Europäische Gerichtshof hebt den Zwangs-Ruhestand auf - für viele Piloten eine Enttäuschung. Das Urteil könnte auch andere Branchen betreffen.
Arbeitgeber dürfen ihre Beschäftigten zu einem Deutschkurs auffordern, wenn die Arbeit dies erfordert.
Für die Entlassung eines männlichen Angestellten, der in Frauenkleidern zur Arbeit erschien, muss ein Krankenhaus in Taiwan ein Bußgeld zahlen.
Sie ist zur Rektorin einer Hochschule gewählt worden und darf nicht antreten, weil sie Krebs hatte: Der Fall Renate Lieckfeldt entfacht die Debatte darüber, ob eine solche Entscheidung ethisch vertretbar ist.
Bei Massenentlassungen kann das Lebensalter eine wichtige Größe für die Berechnung der Sozialplanabfindung bleiben.
Erstmals wird vor einem deutschen Gericht ein prominenter Rechtsstreit um das neue Antidiskriminierungsgesetz verhandelt. Drei Kapitäne klagen gegen die Lufthansa, weil die größte deutsche Fluglinie ihre Piloten bereits mit 60 in Rente schickt.
In Stellenanzeigen dürfen Arbeitgeber nicht nach "jungen" Mitarbeitern suchen.
Gabriele S. war der Auffassung, dass Ostdeutsche eine eigene ethnische Herkunft haben. Nein, urteilte das Arbeitsgericht Stuttgart. Die Absage einer Firma mit dem Vermerk "Minus-Ossi" muss die Klägerin hinnehmen, er fällt nicht unter die verbotene Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft.
Für eine Karriere in Hollywood sind einige junge Frauen zu allem bereit. Wenn es für das Weiterkommen förderlich ist, ziehen sie sich auch aus. Oder lassen sich beim Orgasmus filmen. Im Berufsleben nennt man das sexuelle Belästigung. Bei RTL heißt das "Mission Hollywood". Ein Kommentar von Katharina Miklis
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