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17. Februar 2009, 14:15 Uhr

"Münchner Weißwurst" auch aus Berlin

Eine "Original Münchner Weißwurst", die gar nicht in München hergestellt wurde? Nicht weiter schlimm, denn nach einem Urteil des Bundespatentgerichts verdient die Weißwurst keine geschützte geografische Angabe. Die Metzger-Innung freut's, die Münchner Fleischer nicht.

Urteil, Weißwurst, München, geschützt, Patent

Ein Paar Weißwürste, eine Laugenbrezel - fehlt nur noch der süße Senf: Wenn's gut schmeckt, ist die Herkunft doch egal© Matthias Schrader/AP

Die Münchner Weißwurst muss nicht unbedingt aus der bayerischen Landeshauptstadt kommen. Das Bundespatentgericht in München sieht die Voraussetzungen des EU-Rechts für die Eintragung einer geschützten geografischen Angabe als nicht erfüllt an. Nach der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung dürfen somit auch Metzger außerhalb der Isarmetropole die Spezialität herstellen und sie als Münchner Weißwurst verkaufen. Mit ihrer Entscheidung hoben die Richter einen anderslautenden Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamtes in München auf (Az.: 30 W (pat) 22/06).

Das Patentamt hatte der Münchner Weißwurst - ähnlich wie dem Parmaschinken oder der Nürnberger Bratwurst - zunächst einen Namensschutz zugestanden. Dagegen hatten mehrere Metzgerbetriebe und Erzeugerverbände aus Südbayern Beschwerde zum Bundespatentgericht erhoben. Nach ihren Angaben stammen ohnehin schon rund 95 Prozent aller Münchner Weißwürste von Firmen, die nicht in der Landeshauptstadt ansässig sind.

Die Richter erklärten, dass Münchner Weißwürste in der vorgeschriebenen lebensmittelrechtlichen Qualität seit Jahrzehnten mengenmäßig weit überwiegend aus anderen Regionen Bayerns und nicht aus München stammten. Die Münchner Weißwurst sei damit eine regionale und hauptsächlich südbayerische, jedoch keine allein auf den Herstellungsort München und den Landkreis München beschränkte Spezialität.

Metzger-Innung ist erleichtert

Das bayerische Fleischerhandwerk äußerte sich erleichtert über die Entscheidung der Patentrichter. "Wir sind froh", sagte Landesinnungsmeister Georg Kleeblatt. "Auch wenn es uns nicht umgehauen hätte, wenn es anders ausgegangen wäre." Die Auseinandersetzung sei nun endlich ausgestanden, "das schafft Ruhe".

Der bayerische Streit um die Wurst war von der "Schutzgemeinschaft Münchner Weißwurst" ausgelöst worden. Sie hatte die Aufnahme der Münchner Weißwurst in das "Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und geschützten geografischen Angaben" beantragt. Der Parmaschinken "hätte nie eine so gute Qualität erreichen können, wenn er nicht geschützt wäre", hatte Markus Brandl von der Schutzgemeinschaft den Vorstoß begründet. Das hatten andere Metzgerbetriebe in Südbayern aber nicht akzeptieren wollen.

DPA
 
 
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