• 05.09.2008, 10:18 Uhr

Arbeitgeberverband


Klage gegen Arbeitslosenversicherung


 © Arno Burgi/DPA
Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hält es für einen "Skandal", dass mit den Beiträgen aus der Arbeitslosenversicherung unter anderem das Nachholen von Schulabschlüssen finanziert wird

Mehrere Unternehmen haben gegen die derzeitige Praxis bei der Verwendung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung geklagt. Ein Berliner Ingenieursbüro reichte Verfassungsbeschwerde ein, weitere Firmen legten Widerspruch gegen die Höhe der Beiträge ein. Der Arbeitgeberverband will so eine stärkere Senkung der Beiträge durchsetzen.

Die Arbeitgeber wollen vor Gericht durchsetzen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) von Milliardenzahlungen an den Bund befreit wird. Sie wollen damit Spielraum für eine stärkere Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung schaffen, wie die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) bestätigte. Ein Berliner Ingenieursbüro habe beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese richte sich gegen den Eingliederungsbeitrag, den die BA seit diesem Jahr an Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) abführen muss. Mit Beginn dieses Jahres muss sich die BA mit jährlich fünf Milliarden Euro an den Hartz-IV-Kosten beteiligen.
 
Arbeitgeber und Gewerkschaften im Verwaltungsrat der BA hatten bisher vergeblich von der Bundesregierung gefordert, diesen Eingliederungsbeitrag wieder abzuschaffen. Sie sehen darin eine Zweckentfremdung von Beiträgen, weil die Hartz-IV-Kosten für Langzeitarbeitslose eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe seien. Die Bundesregierung indes argumentiert, dass die BA jährlich etwa 7,5 Milliarden Euro an Steuergeldern aus der Erhöhung der Mehrwertsteuer erhalte. Der Löwenanteil der Hartz-IV-Kosten von jährlich etwa 43 Milliarden Euro werde zudem von Bund und Kommunen aus Steuern finanziert.

"Politik kann mit den Mitteln nicht nach Belieben schalten und walten"
"Die Politik muss einen deutlichen Hinweis erhalten, dass sie mit den Mitteln der Beitragszahler nicht nach Belieben schalten und walten kann", sagte Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Bei Verzicht auf den Eingliederungsbeitrag könne der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung ohne weitere Änderungen von derzeit 3,3 auf 2,7 Prozent verringert werden.

Dass die Arbeitslosenversicherung womöglich für die Förderung von Schülern zahlen soll, nannte Hundt in "FAZ" und im "Handelsblatt" vom Freitag einen "Skandal". "Es ist ein Skandal, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit ihren Beiträgen für die Reparatur von schulpolitischen Versäumnissen zahlen sollen", sagte er dem "Handelsblatt" zu entsprechenden Überlegungen in der Bundesregierung: "Das belastet die Falschen, verteuert unnötig Arbeitsplätze in Deutschland, kostet Wirtschaftswachstum und Beschäftigung und verführt auch noch die eigentlich Verantwortlichen in der Schulpolitik dazu, sich zurückzulehnen", kritisierte er.

Kein Nachholen eines Schulabschlusses aus Mitteln der Versicherung
Hintergrund ist eine Grundsatzeinigung zwischen Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) und Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU), wonach Arbeitslosen das Nachholen eines Hauptschulabschlusses künftig aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung finanziert werden soll.

Neben der Verfassungsbeschwerde beschreiten die Arbeitgeber einen zweiten Klageweg. So hätten Unternehmen bei den Einzugsstellen für die Sozialbeiträge Widerspruch gegen die Höhe ihres Beitragsabzugs eingelegt. Wenn die Kasse den Widerspruch ablehne, könnten die Betroffenen mit einer Musterklage des Arbeitgeberverbandes vor ein Sozialgereicht ziehen. Letztlich könnte auch dies vor das Verfassungsgericht führen.
 
Reuters/AFP



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Leser-Kommentare (2) zu diesem Artikel
Glaubt denn irgendein Idiot, (6.9.2008, 13:57 Uhr)
der Hundt (5.9.2008, 22:19 Uhr)
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