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23. März 2011, 08:06 Uhr

Auch Kommunen wollen ihr Geld zurück

Der Deutschen Bank droht eine Klagewelle. Nach dem BGH-Urteil wegen hochriskanter Zinswetten schließt der Städte- und Gemeindebund nicht aus, dass auch Städte Schadenersatzansprüche stellen. Mit dem Urteil schuf der BGH faktisch neue Beratungspflichten für Banken, vor allem bei hochkomplexen Derivaten.

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds, schließt nicht aus, dass nach dem BGH-Urteil gegen die Deutsche Bank auch Städte Schadenersatzansprüche stellen. "Die Städte haben in ihrer Not versucht, Finanzgeschäfte zu tätigen, die sehr risikoreich sind", sagte Landsberg der "Passauer Neuen Presse". "Es ist nicht auszuschließen, dass nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs auch Schadenersatzansprüche von Städten bestehen."

Der Städte- und Gemeindebund habe immer zu äußerster Vorsicht bei sogenannten Swap-Geschäften gemahnt, sagte Landsberg. Nach der Finanzkrise sind die Städte und Gemeinden nach Ansicht Landsbergs bei ihren Investitionen ausgesprochen vorsichtig geworden. "Eine Kommune ist kein Finanzinvestor. Diese Erkenntnis hat sich durchgesetzt." Es gebe nun einen generellen Trend, alles zu meiden, was nur entfernt nach Risiko rieche. Das sei auch der Wille der Bürger.

Es werde aber noch eine Weile dauern, bis sich das Verhältnis zwischen öffentlicher und privater Dienstleistung wieder bei einem vernünftigen Maß einpendele, sagte Landsberg. "Auch Privatisierungen öffentlicher Dienstleistungen werden inzwischen häufiger zurück in kommunale Hände überführt." Dabei sei "keineswegs" jede Privatisierung ein Fehler gewesen.

Der BGH hatte die Deutsche Bank am Dienstag dazu verurteilt, dem Hygienehersteller Ille aus Altenstadt in Hessen gut 540 000 Euro Schadenersatz zahlen. Deutschlands größte Bank habe ihre Beratungspflichten verletzt, urteilte der BGH (Az.: XI ZR 33/10). Das Geld hatte der Mittelständler durch den Kauf eines "CMS Spread Ladder Swaps" im Jahr 2005 verloren.

Mit dem ersten höchstrichterlichen Urteil in einer Serie von Klagen um derartige Geschäfte schuf der BGH zugleich faktisch neue Beratungspflichten für Banken, die etliche Finanzgeschäfte betreffen, vor allem hochkomplexe Derivate. Anwälte sehen deshalb eine Klagewelle auf die Deutschen Bank zurollen.

cjf/AFP/DPA
 
 
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