. .
Geld & Finanzen
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
14. Juli 2009, 11:14 Uhr

BGH stärkt Rechte von Bankkunden

Erfolg für Geldanleger: In einem Musterprozess gegen die insolvente BFI Bank hat der Bundesgerichtshof der Klage zweier Kunden stattgegeben. Demnach müssen Banken Anleger unmissverständlich darauf hinweisen, wenn ihre Einlagen nur bis zum gesetzlichen Mindestbetrag abgesichert sind.

Banken, Urteil, Bundesgerichtshof, BGH, Anleger

Schlappe vor Gericht für die BFI Bank: Die Schadenersatzklage zweier Kundinnen muss jetzt neu verhandelt werden© Norbert Millauer/DDP

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Anlegern gestärkt. Verlangt ein Kunde ausdrücklich eine sichere Geldanlage, dann muss der Bankberater ihn vor einem möglichen Verlust seines Vermögens bei einer Insolvenz der Bank warnen, heißt es in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Damit gab das Karlsruher Gericht zwei Musterklagen von Kundinnen der 2003 insolvent gewordenen Dresdner BFI Bank statt.

Das Kreditinstitut war nicht dem üblichen Einlagensicherungsfonds der Banken angeschlossen, sondern garantierte dem Kunden im Insolvenzfall nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 20.000 Euro. Gegenüber Kunden, die ihr Geld erklärtermaßen sicher anlegen wollen, hätte die Bank laut BGH besonders auf ihre begrenzte Absicherung für den Pleitefall hinweisen müssen.

Die beiden Frauen hatten 80.000 und 160.000 Euro in Sparbriefen und Festgeld angelegt, waren aber nach eigener Aussage nicht ausdrücklich auf die eingeschränkte Sicherheit hingewiesen worden - obwohl sie ausdrücklich auf eine sichere Geldanlage Wert gelegt hätten. Als die Bank insolvent wurde, büßten sie einen erheblichen Teil ihres Vermögens ein. Zwar hat die Bank in ihren Geschäftsbedingungen formal korrekt auf diese eingeschränkte Absicherung hingewiesen, dies reicht aber laut BGH in diesem Fall nicht aus.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Klagen der Anleger abgewiesen. Diese Urteile hob der BGH jetzt auf und verwies die Fälle nach Dresden zurück. Das OLG muss nun nach den Maßstäben des BGH erneut über die Schadenersatzforderungen entscheiden. Der Vorsitzende Richter, Ulrich Wiechers, sagte in der Urteilsverkündung: "Auf diese Erntscheidung warten noch viele andere Anleger."

DPA/AP
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Kreditverträge BGH stärkt Rechte von Sparkassenkunden

Die Sparkassen müssen wegen einer Zinsklausel Hunderttausende von Kreditverträgen ändern. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Bislang durften die Zinsen und Entgelte in den Geschäftsbedingungen je nach Marktlage angepasst werden. Das würde die Kunden "unangemessen benachteiligen", urteilten die Richter. mehr...

Bürger-Bank Die Online-Alternative zur Sparkasse

Die Idee klingt einfach: Bürger verleihen Geld an Bürger. Und das alles auf einer Internet-Plattform, die an ebay nur eben für Geldgeschäfte erinnert. Angesichts der Finanzmarktkrise weichen vor allem Selbstständige auf die Bürger-Banken im Internet aus, da sie es bei klassischen Instituten immer schwerer haben einen Kredit zu bekommen. Aber wie verlässlich ist die Online-Alternative wirklich? mehr...

Sparen in der Krise Herr Bankdirektor, wo ist mein Geld?

Vor einem Jahr legte stern-Autorin Beate Flemming bei der Kreissparkasse Waiblingen 3000 Euro an. Nun hat sie sich auf die Suche nach ihrem Ersparten gemacht - die führte sie zu Hausherren, Unternehmern und Geldhändlern. mehr...

Verwandte Fragen

Sie kennen die Antwort? Beantworten Sie die Frage hier oder senden Sie selber eine Frage

 
Partnerangebot Zinsen — der große Unterschied Zinsen — der große Unterschied Bank ist nicht gleich Bank

Wollen Sie Ihrer Bank Geld schenken? Oder lieber die besten Zinsen sichern? mehr

 
 
 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (7/2012)
Unser täglich Fleisch