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4. Juni 2009, 11:48 Uhr

Was Hartz-IV-Empfänger besitzen dürfen

Auch viereinhalb Jahre nach der Einführung ist Hartz IV ein soziales Aufregerthema, das seinesgleichen sucht. Jetzt sollen die Empfänger ob möglichen Missbrauchs strenger überprüft, ja sogar observiert werden. Was darf ein Hartz-IV-Empfänger eigentlich besitzen? Ein Überblick.

Hartz IV-Empfänger Missbrauch Bundesagentur observieren

Will observieren: Die Bundesagentur für Arbeit wird das Vermögen von Hartz-IV-Empfängern stärker kontrollieren© Franka Bruns/AP

Der Gesetzgeber hat im Januar 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. Im Volksmund wird dieses nach dem Erfinder der Konstruktion, Ex-VW-Manager Peter Hartz, Hartz IV genannt. Unter Hartz I bis III versteht man andere Reformmaßnahmen für den Arbeitsmarkt. Damit es nicht zum Missbrauch der Hartz-IV-Leistungen (351 Euro im Monat plus Zuschüsse für Kinder und die Miete) kommt und Wohlhabende das Arbeitslosengeld II beziehen, sind klare Regeln für die Vermögenswerte angesetzt worden. Verstöße dagegen sollen jetzt stärker kontrolliert werden.

Für jeden Hilfebedürftigen gibt es Freibeträge. Sie definieren, wie viel man besitzen darf und dennoch Unterstützung durch Hartz IV bekommt. Bei einem Erwachsenen liegt der Freibetrag bei 150 Euro je vollendetem Lebensjahr. Ein 40-Jähriger Hartz-IV-Empfänger darf also ein Vermögen von 6000 Euro besitzen. Für sehr junge Empfänger ist wichtig: Der Freibetrag liegt bei mindestens 3100 Euro. Allerdings gibt es auch eine Höchstgrenze: Mehr als 9750 Euro darf ein Mensch nicht besitzen, der Hartz-IV-Leistungen erhalten will. Was darüber liegt, muss aufgebraucht werden, bevor es das Arbeitslosengeld II gibt.

Dazu gibt es einen Freibetrag für notwendige Anschaffungen, der jedoch nur bei 750 Euro liegt.

Ausgenommen sind Vermögen, die zur Altersvorsorge gedacht sind - beispielsweise eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung. Bedingung: Die Leistungen dürfen erst im Rentenalter ausgezahlt werden. Hier ist das finanzielle Korsett vom Gesetzgeber nicht ganz so eng geschnürt worden. 250 Euro pro Lebensjahr darf der Wert der Renten- oder Lebensversicherung betragen, maximal jedoch 16.250 Euro.

Darüberhinaus gibt es so genanntes privilegiertes Vermögen. Darunter versteht man "angemessenes" Vermögen, das geschützt ist, beispielsweise ein Auto oder eine Immobilie. Um Fälle wie den berühmt-berüchtigten "Florida Rolf" zu vermeiden, gibt es auch hier Grenzwerte. Für ein Auto ist beispielsweise ein Wert von 7500 Euro angesetzt, ein vom Hartz-IV-Empfänger bewohntes Haus auf dem Land darf 140 Quadratmeter Wohnfläche haben und 200.000 Euro wert sein. Ein selbst genutztes Grundstück darf in der Stadt 500 Quadratmeter und auf dem Land 800 Quadratmeter groß sein.

Weitere Informationen zu Hartz IV, den Leistungen und dem zu berücksichtigenden Vermögen finden Sie unter anderem unter bei der Bundesagentur für Arbeit.

ben
 
 
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