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10. Juni 2009, 21:35 Uhr

Schafft die private Krankenversicherung ab

Die private Krankenversicherung, die sich weitgehend der gesellschaftlichen Solidarität entzieht, muss weiter einen Basistarif für jedermann anbieten. Das ist gut, reicht aber nicht. Auf Dauer hilft nur ein einheitlicher Versicherungsmarkt. Ein Kommentar von Andreas Hoffmann

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Bestätigung eines Reförmchens: die private Krankenversicherung, das liebe Geld und die Ärzte© Jan Woitas/DPA

Ulla Schmidt kann jubeln. Die Karlsruher Richter haben ihre Gesundheitsreform gestützt, wonach auch die privaten Krankenversicherer solidarisch sein müssen. Zumindest etwas. Das ist der Kern des Verfassungsgerichtsurteils. Die Gesundheitsreform sieht vor, dass die Versicherer einen Basistarif anbieten müssen. Dieser Tarif ist anders als die üblichen Tarife. Die Versicherer dürfen nicht prüfen, wie gesund ein Kunde ist, für die Prämien gelten Höchstgrenzen, Bedürftige erhalten Nachlass, und die Unternehmen dürfen den Basistarif keinem verweigern, der früher einmal privat versichert war. Die Vorgaben sind keine Revolution, sie bedeuten nur mehr Kundenfreundlichkeit. Die Firmen aber interpretierten sie als Kampfansage. Sie sagen, die Reform würde ihre Geschäfte zerstören, weil sie die Tarife stark subventionieren müssten. Und das könnten sie sich nicht leisten. Außerdem würde die Regierung die Branche weiter in die Enge treiben. Besserverdiener könnten schlechter als früher von den gesetzlichen Kassen zu den Privaten wechseln.

Beweise für die zerstörende Wirkung der Reform legte die Branche in Karlsruhe nicht vor. Sie sind auch schwer zu finden. Es gibt keinen Run auf den Basistarif, bislang nutzen etwa 5000 Menschen dieses Angebot. Bei etwa acht Millionen Privatversicherten entspricht das 0,5 Prozent. Dass es viel mehr werden, ist nicht zu erwarten. Der Basistarif ist für viele Menschen zu teuer und zu unattraktiv. So ist es wenig verwunderlich, dass die Richter die Klage abschmetterten. Ein wenig Solidarität muss die Privatbranche verkraften können. Für die Privatpatienten ändert das Urteil nichts, die Reform bleibt bestehen.

Solidarität mit sich selbst

Das ist auch richtig. Denn die Reform gefährdet die Geschäfte der Privatversicherer nicht. Das übernimmt die Branche selbst. Ihr Geschäftsmodell ist nicht nachhaltig. Seit Jahrzehnten leben die Privatversicherer als Parasiten. Sie leben davon, dass Besserverdiener, Selbständige und Beamte zu ihnen flüchten, und diese dann nicht mehr solidarisch sein müssen. Die Gesundheitskosten für Arme, Alte und Arbeitslose tragen die Kassenpatienten - nicht die Privatpatienten. Privatpatienten sind nur mit sich selbst solidarisch. Erstaunlicherweise hilft dieses Wettbewerbsdoping der Branche wenig. Sie sind in vielen Dingen schlechter als die gesetzlichen Kassen. Prämien und Ausgaben der Privaten steigen seit Jahrzehnten viel stärker als bei den gesetzlichen Kassen. Ihre Ausgaben für Verwaltung sind fast dreimal so hoch wie bei AOK und Co - auch weil sie viele Makler bezahlen, die den Leuten eine Police andrehen sollen. Die höheren Ausgaben der Privaten sind auch deshalb ungewöhnlich, weil sie die gesündere Klientel versichern. Wer mehr verdient, achtet in der Regel auch mehr auf sich. Gesundheit hängt vom Geldbeutel ab.

Die Sache mit dem Sparbuch

Dass Privatversicherer dennoch mehr Geld ausgeben, liegt an den Ärzten. Für sie ist jeder Privatpatient ein Schatzkästlein, das man plündern muss. Man kann mehr Leistungen anbieten als nötig sind, weil man sie extra und teuer abrechnen kann. Also schieben die Mediziner Privatpatienten besonders oft unters Röntgengerät oder schließen sie ans EKG an. Krankheit lohnt sich. Die Patienten sind diesem Treiben oft ausgeliefert. Sie können nur mit dem Arzt oder der Versicherung um die Rechnung streiten, und das endet meist damit, dass sie vieles aus der eigenen Tasche bezahlen. Viel mehr bleibt ihnen nicht. Die Rückkehr zu den gesetzlichen Kassen ist oft versperrt und der Wechsel zu einem anderen Privatanbieter meist mit Verlusten verbunden. Das liegt am Prinzip der Privaten. Sie funktionieren wie ein Sparbuch. Der Kunde legt Geld für sein Alter zurück, wenn er häufiger krank wird. Lange Zeit durfte man das Sparbuch bei einem Wechsel nicht mitnehmen. Dank Ulla Schmidt kann der Kunde nun wenigstens einen Teil davon retten, wobei die Versicherer weitgehend bestimmen, wie viel sich auf dem Sparbuch angesammelt hat. Und die Summen können sie hübsch kleinrechnen.

Verbesserung der Arzt-Honorare

Außerdem gelten trotz der Reform für einen Wechsel weiterhin hohe Hürden. Langjährige Kunden können etwa nur bis Ende Juni zu einem neuen Anbieter gehen, später verfällt ihr Sparbuch. Beim neuen Anbieter müssen sie zunächst mit dem unattraktiven Basistarif vorlieb nehmen und nicht mit günstigeren Angeboten. Mit Wettbewerb, Transparenz und Kundenorientierung hat das alles nichts zu tun, eher mit Verschleiern. Statt einer weit reichenden Reform legte Ulla Schmidt nur ein Reförmchen vor. Das Urteil aus Karlsruhe ändert an diesen Missständen nichts. Nötig wäre mehr. Nötig wäre es das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung schnell zu beenden. Dann müssten nicht mehr nur Kassenpatienten die Gesundheitskosten für Arme, Alte und Arbeitslose schultern, sondern auch die heutigen Privatversicherten. Die Abgabenlast für viele Mittelschicht-Familien würde sinken. Auch die Ärzte könnten profitieren. Viele Mediziner, etwa im Osten Deutschlands oder in armen Stadtvierteln, wie Berlin-Neukölln oder Köln-Chorweiler haben keine Privatpatienten und können somit auch nichts extra abrechnen. Gerade in diesen benachteiligten Regionen fehlen Mediziner. Ein einheitlicher Versicherungsmarkt würde die Ärztehonorare gerechter gestalten.

Der einheitliche Markt

Natürlich funktioniert ein solcher Umbau nicht über Nacht. Privatpatienten haben jahrelang Ansprüche gesammelt, die sich nicht auf die Schnelle streichen lassen. Die Branche muss sich zudem auf den Umbau einstellen, eine Pleitewelle der Versicherer können wir uns in der Krise nicht leisten. Doch ein einheitlicher Versicherungsmarkt muss langfristig das Ziel sein. Die Regierung könnte sogar schnell einen ersten Schritt wagen. Die Privatversicherten müssten nur in den Gesundheitsfonds einzahlen. Dann würden sie zumindest ein bisschen Solidarität mit den Schwachen üben. Es wäre ein Anfang.

Ein Kommentar von Andreas Hoffmann
 
 
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