Wer verhindert ist, egal ob urlaubsbedingt, wegen einer Erkrankung oder aus beruflichen Gründen, muss für eine Vertretung sorgen. Das kann der Nachbar sein, notfalls muss ein professioneller Winterdienst eingeschaltet werden. Alte Menschen und Behinderte können von ihrer Verpflichtung entbunden werden - aber nur, wenn es ihnen wegen ihrer Gebrechen unzumutbar ist, müssen sie sich nicht um einen Ersatz bemühen. Das funktioniert jedoch nur, wenn sie Mieter sind, als Eigentümer müssen sie ihrer Verpflichtung immer nachkommen.