Hausbesitzer haften nicht in jedem Fall. Die Gerichte haben die Ansprüche an den Schutz vor Dachlawinen auch je nach Region unterschiedlich ausgelegt. In schneereichen Gegenden wie etwa dem Alpenraum sind Schneefanggitter vorgeschrieben. Fehlen diese oder sind sie falsch montiert liegt eine strafbare Pflichtverletzung des Hausbesitzers vor. In schneearmen Gebieten - etwa am Oberrhein - gibt es dagegen keine Pflicht für solche Gitter. Dort muss aber der Hauseigentümer vor drohenden Dachlawinen warnen, wenn er zum Beispiel nach starken Schneefällen durch einsetzendes Tauwetter Anhaltspunkte für eine drohende Gefahr für Passanten oder geparkte Autos hat.