Zoff mit dem Vermieter:
Ihr gutes Recht als Mieter
Die von Schwarz-Gelb geplanten Änderungen am Mietrecht treffen auf harsche Kritik des Mieterbunds. Wir stellen Ihnen 20 gängige Konfliktfälle mit dem Vermieter vor - und erklären, wie Sie diese lösen können.
Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die Pläne der neuen Bundesregierung kritisiert, die Kündigungsfristen für Vermieter zu reduzieren. "Die vorgesehenen Mietrechtsänderungen zum Nachteil der Mieter sind falsch, überflüssig und unakzeptabel", sagte der DMB-Präsident Franz-Georg Rips. Die Regierung plant unter anderem, einheitliche Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter einzuführen. Wahrscheinlich könnten Mietverhältnisse dann immer mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden, heißt es vom Mieterbund.
Streit mit dem Vermieter gibt es immer wieder. Wir stellen Ihnen 20 gängige Konfliktfälle vor - und erklären, wie Sie diese lösen können.
In Ihrem Mietvertrag stand, dass Sie die Wohnung mit einer vorgeschriebenen Farbe renovieren müssen. Sie haben jedoch nur 14 Monate dort gewohnt, beim Auszug alle Bohrlöcher verspachtelt und mit normaler, weißer
Farbe gestrichen. Jetzt
behauptet der Vermieter,
die Wände seien unsauber gestrichen. Er hat
Maler beauftragt und will die Kaution einbehalten.
Ist er im Recht?
Nein. Wenn der Vermieter mit den Schönheitsreparaturen
des Mieters nicht zufrieden ist,
muss er ihn zunächst einmal auffordern, nachzubessern.
Erst wenn der Mieter sich weigert
oder auch die Nachbesserungen unbrauchbar
sind, kann der Vermieter von sich aus Handwerker
bestellen. Unabhängig davon sollten
Sie prüfen lassen, ob Sie überhaupt zu
Schönheitsreparaturen verpflichtet waren.
Denn eine Regelung, die den Mieter verpflichtet,
auf jeden Fall beim Auszug zu
renovieren, ist unwirksam.
Der Parkettboden Ihrer Wohnung ist
zerschrammt. Kann der Vermieter
Ersatz fordern oder die Kaution einbehalten?
Wenn die Kratzspuren auf normalen Gebrauch
zurückzuführen sind, hat der Vermieter keine
Ersatzansprüche und muss die Kaution vollständig
mit Zins und Zinseszins zurückzahlen.
Schadenersatz kann er nur fordern, wenn er
beweisen kann, dass Sie grob fahrlässig mit dem
Parkett umgegangen sind.
Was müssen Sie tun, wenn Sie nach
dem Einzug Mängel in der
Wohnung finden, die bei Besichtigung und
Vertragsabschluss nicht ersichtlich waren,
jetzt aber Ihnen angelastet werden?
Stellt sich nach dem Einzug heraus, dass die
Wohnung verschiedene Mängel hat, müssen
sie dem Vermieter sofort gemeldet werden,
am besten schriftlich. Der Vermieter muss sich
dann um die Beseitigung kümmern. Beruft
er sich auf Ihr Verschulden, muss er das
beweisen - und nur wenn er das kann, darf
er Schadenersatz fordern.
Sie leben allein und bekommen jedes
zweite oder dritte Wochenende Besuch
von Ihren beiden Kindern. Ihr Vermieter
hat jetzt in der Betriebskostenabrechnung
beide als "weitere Personen" gerechnet und
Ihre Nebenkosten fast verdoppelt.
Darf er das?
Nein. Besuch wird bei der Verteilung der
Betriebskosten nicht berücksichtigt. Selbst
wenn die "kalten" Betriebskosten im Haus
nach Personenzahl verteilt werden, zählen hier
nur die Mieter, nicht ihre Besucher.
Wie lange kann Ihr Vermieter
Nachforderungen an Sie stellen?
Geht es um Ansprüche wegen "Veränderung
oder Verschlechterung" der Mietsache, weil
Sie zum Beispiel Schäden nicht behoben
oder Einbauten nicht entfernt haben, hat der
Vermieter dazu sechs Monate Zeit. Diese Frist
beginnt bei der Schlüsselübergabe. Um eine
Verjährung zu verhindern, muss der Vermieter
Ihnen einen Mahnbescheid schicken oder
Klage erheben. Hat er noch Anspruch auf
Miete und kann ihn nicht mit der Kaution verrechnen,
verjährt das erst nach drei Jahren.
Ihre Nebenkostenabrechnung
scheint Ihnen nicht okay, deswegen haben
Sie vom Ex-Vermieter Belege per
Post angefordert. Sie wohnen jetzt nämlich
800 Kilometer entfernt. Er fordert trotzdem,
dass Sie zu ihm kommen. Ist das korrekt?
Zwar hat der Bundesgerichtshof entschieden,
dass Mieter in der Regel die Betriebskostenabrechnung
in den Geschäftsräumen des
Vermieters kontrollieren müssen (BGH VIII ZR
78/05). Das gilt aber nur, wenn die Geschäftsräume
am Wohnort des Mieters sind. Bei
einer Entfernung von 800 Kilometern muss er
Kopien anfertigen und sie Ihnen, allerdings
gegen Kostenerstattung, zusenden.
Sie möchten in einer Genossenschaftswohnung
das alte Linoleum auf dem
Fußboden beseitigen und Laminat verlegen.
Brauchen Sie dazu die Zustimmung des Vermieters?
Für größere Modernisierungs- oder
Sanierungsarbeiten benötigen Sie tatsächlich
die Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt auch,
wenn Sie einen neuen Fußboden verlegen
wollen. Der Vermieter muss nicht
zustimmen. Sie können aber verlangen,
dass der Linoleumboden erneuert wird, wenn
er völlig verschlissen ist.
Wie lange darf sich Ihr Vermieter
mit der Betriebskostenabrechnung
Zeit lassen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende der
Abrechnungsperiode muss sie bei Ihnen im
Briefkasten liegen. Hält der Vermieter diese
Frist nicht ein, kann er keine Nachforderungen
mehr stellen.
Was genau bedeutet in Ihrem
Mietvertrag der Punkt "Allgemeinstrom"?
Wie hoch dürfen oder können
die Kosten dafür sein?
Allgemeinstrom gehört zu den umlagefähigen
Betriebskostenarten. Damit ist zum Beispiel
der Strom für Treppenhaus, Garten oder andere
Gemeinschaftsräume im Haus gemeint,
nicht aber Strom, den die Mieter in ihren
Wohnungen verbrauchen. Die Kosten für Allgemeinstrom
belaufen sich durchschnittlich
auf vier Cent pro Quadratmeter und Monat.
Sie haben vor Kurzem geheiratet,
und Ihr Partner ist zu Ihnen gezogen.
Der Vermieter will Ihnen das nur für drei
Monate erlauben - bei einer Mieterhöhung
von 40 Euro. Darf er das?
Natürlich darf der Vermieter nicht verbieten,
dass Ihre Frau mit in die Wohnung zieht.
Sie müssen ihn auch nicht um Erlaubnis fragen.
Es ist das selbstverständliche Recht jedes
Mieters, seinen Partner nachziehen zu lassen.
Eine zeitliche Begrenzung ist genauso Unfug
wie eine Erhöhung der Kaltmiete.
Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus
mit drei Parteien. Es gibt einen
großen Partyraum, der oft genutzt wird. Sie heizen alle mit Gas, eine eigene Gasuhr haben Sie aber nicht. Wie können Sie sicher sein, dass
Sie nicht für andere im Haus mitbezahlen?
Wenn eine Heizungsanlage mehr als zwei
Wohnungen versorgt, muss der Verbrauch in
den einzelnen Wohnungen erfasst werden,
dasselbe gilt für den Gemeinschaftsraum.
Anders ist es, wenn die Wohnungen über eine
Gasetagenheizung verfügen und die Mieter
der einzelnen Wohnungen direkt mit dem
Versorgungsunternehmen abrechnen.
Ihr Vermieter rechnet die Betriebskosten
schon seit Jahren nicht
mehr ab. Geht das?
Nein. Sind für die Betriebskosten monatliche
Vorauszahlungen vereinbart, muss der
Vermieter abrechnen, auch Jahre später noch!
Ergibt sich aus der verspäteten Abrechnung
dann ein Plus für Sie, muss er das Geld
zurückzahlen, kann aber umgekehrt keine
verspäteten Nachforderungen stellen.
Jedes Jahr zahlen Sie mehr Heizkosten,
dabei hat sich an Ihrem Verhalten
nichts geändert! Werden Sie betrogen?
Vermutlich nicht. In den vergangenen Jahren
sind die Energiepreise drastisch gestiegen. Obwohl
sie überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet
werden, verteilen sich zwischen 30
und 50 Prozent der gesamten Heizkosten nach
einem festen Schlüssel, in der Regel die Wohnfläche.
Aber Sie sollten Abrechnungen, die
Ihnen zu hoch vorkommen, überprüfen lassen.
Sie haben sich vor einem Jahr extra
eine billige Wohnung gesucht,
aber jetzt verlangt der Vermieter eine saftige
Mieterhöhung. Ist das nicht ein verbotenes
Lockangebot?
Ein Lockangebot wahrscheinlich, aber deswegen
trotzdem nicht verboten. Eine Wohnung
darf billiger vermietet werden, als es am Ort
üblich ist, und der Vermieter kann, wie der
Bundesgerichtshof ausdrücklich feststellte,
die Miete später an die ortsübliche Vergleichsmiete
anpassen. Er darf die Mieterhöhung
nur frühestens 15 Monate nach Einzug fordern,
und sie darf innerhalb von drei Jahren nicht
mehr als 20 Prozent betragen.
Der Hausmeister ist nie da
oder telefoniert. Warum sollen Sie
dafür bezahlen?
Der Hausmeister gehört zu den insgesamt
17 umlagefähigen Positionen, die in einer
Betriebskostenabrechnung auftauchen können.
Natürlich brauchen Sie aber nur für einen
Hausmeister zu bezahlen, wenn er echte
Hausmeistertätigkeiten erledigt: Wartungsarbeiten,
Gartenpflege, Bürgersteig
fegen. Wichtig: Wenn er Reparaturen oder
Verwaltungsarbeiten durchführt, ist das
nicht umlagefähig, sondern allein Sache des
Vermieters.
Den Verteilerschlüssel "Wohnfläche"
für die Betriebskosten finden Sie
ungerecht. Ist er überhaupt zulässig?
Nur die Kosten für Heizung und warmes
Wasser müssen nach Verbrauch abgerechnet
werden, bei den Wasserkosten ist es (bis
auf die Ausnahmen Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) nicht zwingend. Alle anderen
Kosten werden pauschal auf alle Mieter im
Haus verteilt. Es gibt zwei Verteilerschlüssel:
Wohnfläche oder Personenzahl. Beide
sind zulässig und haben ihre Vor- und Nachteile.
Ist der Schlüssel nicht ausdrücklich
im Mietvertrag festgelegt, gilt im Zweifel die
Verteilung nach Wohnfläche.
Sie wollen die Miete um zehn
Prozent mindern. Welche Miete ist
dafür eigentlich die Grundlage?
Die Mietminderung wird immer von der
"Bruttomiete" berechnet. Das ist die Miete
mit der Vorauszahlung für Wasser, Müll,
Grundsteuer, Heizkosten und anderes.
Obwohl Sie einen Mangel angezeigt
habe, reagiert der Vermieter nicht.
Können Sie selbst die Reparatur in Auftrag geben?
Vorsicht! Bei Mängeln müssen Sie den
Vermieter informieren, am besten schriftlich.
Er muss dann die Mängelbeseitigung veranlassen
und bezahlen. Passiert nichts, sollten
Sie ihm eine Frist setzen, ebenfalls schriftlich,
und androhen, die Mängel auf seine Kosten
selbst zu beseitigen. Lassen Sie sich im Zweifel
von einem Fachmann beraten.
Ihre Nachbarn stört, dass Sie
auf dem Balkon und in Ihrer
Wohnung rauchen. Der Gestank ziehe in seine
Wohnung, behauptet er. Kann er Ihnen das
verbieten lassen?
Nein. Rauchen ist in der Wohnung ebenso
erlaubt wie auf dem Balkon, selbst dann, wenn
der Zigarettenrauch auf dem Nachbarbalkon
zu riechen ist. Ihr Vermieter kann nur das
Rauchen im Hausflur oder in Gemeinschaftsräumen
verbieten.