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Rechtsschutz für Eigentümer: Abgesichert im Rechtsstreit

Eigentümer können aus vielen Gründen in einen Rechtsstreit hineingezogen werden oder gar selbst einen beginnen müssen - sei es mit dem Mieter, Nachbarn oder anderen Wohnungseigentümern im gleichen Haus. Ohne die Hilfe eines Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht wird ein solcher Rechtsstreit kaum zu führen sein. Um das Risiko einer teuren Auseinandersetzung vor Gericht zu mindern, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auch viele Interessensverbände bieten ihren Mitgliedern Rechtsschutz.

Entscheidend für die Kosten und natürlich das Risiko bei einem Rechtsstreit ist der Streitwert, an dem sich sowohl die Anwaltskosten als auch die Gerichtskosten orientieren. Selbst bei dem Regelstreitwert von 4000 Euro kann eine erhebliche Summe zusammenkommen. Verliert man den Rechtsstreit oder geht gar in Berufung, ist schnell ist ein Betrag von mehreren Tausend Euro verbrannt.

Für viele Wohnungseigentümer lohnt es sich deshalb, entweder einem Interessensverband beizutreten, der auch Rechtsschutz anbietet (z.B. Haus & Grund Eigentümerverein oder Mieterverein), oder direkt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wer als Vermieter tätig ist, muss dieses Risiko beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung unbedingt angeben und versichern; bei mehreren vermieteten Objekten muss jedes einzelne angegeben werden, da die Versicherung objektbezogen ist.

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen unterscheiden sich nur marginal. Wichtig ist, nicht nur auf die Kosten sondern auch auf die Höhe der Selbstbeteiligung zu achten. Der Vorteil: Diese senkt die Prämien, ist aber dann in jedem Rechtsschutzfall zu zahlen. Zu berücksichtigen ist auch eine gewisse Wartefrist bis zur Wirksamkeit der Versicherung, im Allgemeinen drei Monate. Keine Versicherung wird Risiken abdecken, die bereits vor Vertragsschluss bzw. vor Ablauf der Wartefrist begonnen haben.

 
 
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