21. Januar 2009, 15:39 Uhr

Vermieter müssen Versand nachweisen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Kann der Vermieter nicht innerhalb der gesetzlichen Zwölf-Monats-Frist bescheinigen, dass der Mieter seine Betriebskostenabrechnung erhalten hat, muss dieser keinen Cent zahlen.

Nebenkosten, Urteil, BGH, Mieter, Vermieter

Vermieter müssen rechtzeitig zur Post, sonst bleiben sie auf den Nebenkosten sitzen©

Vermieter müssen künftig die Zustellung der Nebenkostenabrechnung nachweisen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) reicht das rechtzeitige Abschicken der Betriebskostenabrechnung hierfür nicht aus. Die Entscheidung der Karlsruher Richter hat zur Folge, dass Vermieter die Abrechnungen entweder persönlich oder per Einschreiben mit Rückschein zustellen müssen, um auf der sicheren Seite zu sein. Der Deutsche Mieterbund begrüßte die Entscheidung: "Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist richtig. Die bisherige Rechtsprechung wird bestätigt, das haben wir so erwartet", meint der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

Im konkreten Fall ging es um eine Wohnanlage in Berlin Charlottenburg. Ein Mieter hatte behauptet, die Nebenkostenabrechnung sei ihm nicht zum 31. Dezember des Folgejahres zugegangen. Er verweigerte deshalb eine Nachzahlung von 270 Euro. Denn laut Gesetz müssen Vermieter die Nebenkosten jährlich abrechnen und spätestens zwölf Monate nach Ablauf des Berechnungsjahres dem Mieter mitteilen.

Streitpunkt war nun, ob der Vermieter seiner Mitteilungspflicht mit rechtzeitiger Absendung der Post genügt hat, oder ob er den rechtzeitigen Zugang der Abrechnung belegen muss. Der Vermieter berief sich darauf, dass er die Post nachweislich am 21. Dezember abgeschickt hatte und alle anderen Mieter das Schreiben am Tag darauf erhalten hatten. Damit sei er seiner Pflicht nachgekommen.

Vermieter trägt Risiko

Der BGH sah das, ebenso wie die Vorinstanzen, anders. Zweck des Gesetzes sei es, Sicherheit für den Mieter zu schaffen. Er solle spätestens am Jahresende wissen, ob er noch mit Nachzahlungen für die Betriebskosten rechnen müsse oder ob er Rückzahlungen erwarten könne. Diese Sicherheit erhalte er nur, wenn ihm die Abrechnung auch zugehe.

Das Risiko, dass das Schreiben auf dem Postweg verloren gehe oder verspätet ankomme, trage folglich der Vermieter. "Wir empfehlen deshalb, wichtige Post per Einwurf-Einschreiben zu verschicken oder persönlich in den Briefkasten des Vertragspartners zu werfen", empfiehlt der Direktor des Mieterbundes. "Bei Einschreiben mit Rückschein besteht die Gefahr, dass der Postempfänger nicht zu Hause ist.

Mit Erhalt des Benachrichtigungsscheins ist die Post noch nicht zugegangen, sondern erst dann, wenn der Adressat seine Post abgeholt hat." Der Berliner Vermieter bleibt nun auf seiner Nachforderung sitzen, denn laut Gesetz ist eine Nachforderung nach Ablauf der Jahresfrist ausgeschlossen.

AP
 
 
KOMMENTARE (2 von 2)
 
AchazIII. (22.01.2009, 09:30 Uhr)
Die praktische Folge: Vorauszahlungen erhöhen
Der Mieter hat angemessene Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten. Jeder vernünftig denkende Vermieter wird, besonders nach diesem Urteil, die Vorauszahlungen etwas üppiger ansetzen, so dass bei der Abrechnung ein Guthaben ausgezahlt wird. Psychologisch ist es immer günstig, wenn ein Mieter ein Guthaben erhält, auch wenn die Kosten insgesamt sehr hoch sind.
Man hat durch diese Praxis keinen Ärger mit seinen Mietern - im Gegenteil: Die Mieter fragen gegen Ende des Jahres von sich aus an, wann denn die Abrechnung komme.
Generell kann man sagen, dass die deutsche Rechtsprechung dermaßen mieterfreundlich ist und man sich überlegt, auch nur noch einen Cent in Mietwohnungen zu investieren.
Blacky007 (21.01.2009, 20:06 Uhr)
Urteil - eben ein wenig teurer für Mieter
Als Vermieter hat man da ja nur noch eine einzige Chance; alle Nebenkostenabrechnungen werden ab jetzt nur noch per Einschreiben/Rückschein versendet. Da man hierfür auch noch extra auf die Post muss und den Rückschein auszufüllen hat, wird man diese Arbeit an einen Dienstleister wietergeben und die angefallen Kosten werden dann auf die Nebenkosten umgelegt.
MEHR ZUM ARTIKEL
Mietrecht Was Mieter und Vermieter dürfen

Nebenkostenabrechnung, lärmende Nachbarn oder Streit um die Renovierung: Immer wieder geraten Mieter und Hausbesitzer aneinander. stern.de sagt, welche Rechte Mieter haben und was Vermieter dürfen.

 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (21/2013)
Geht's jetzt an mein Geld?