. .
News am 12.02.2012
Schlagzeilen Themen Mobil iPad Blogs Investigativ Hefte
 
Fotocommunity
Fotocommunity

Treffpunkt für ambitionierte Amateurfotografie. Bilder hochladen und bewerten, sich mit anderen Austauschen. mehr...

Weblogs bei stern.de
Weblogs bei stern.de

Die Online-Tagebücher bei stern.de: Freie Autoren schreiben hier persönlich, direkt und eigenständig. mehr...

Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka
sternTV - Information und Unterhaltung mit Steffen Hallaschka

Vertiefende Informationen zu der aktuellen und den vergangenen Sendungen von sternTV. mehr...

stern Investigativ
stern Investigativ

Das Recherche-Team des stern. Erfahren Sie mehr über die Recherchespezialisten und ihre Enthüllungen von Terrorismus bis Wettmanipulation. mehr...

 
14. November 2007, 11:01 Uhr

Bundesgerichtshof urteilt tierlieb

Darf ein Wohnungsbesitzer seinem Mieter im Mietvertrag kategorisch die Haltung von Haustieren verbieten? Darf der Dackel mit in die Wohnung? Oder das süße Kätzchen? Der Bundesgerichtshof hat nun ein wegweisende Entscheidung gefällt, die die Mieter und ihre Lieblinge stärkt.

Schmusetigern wird der Einzug erleichtert - der Vermieter darf die Haltung nicht mehr kategorisch verbieten© Marion Vogel/DDP

Da sich die einschlägigen Mietgesetze nicht mit dem Problem der Haustierhaltung befassen, ist es Sache der Parteien, diese Fragen im Mietvertrag zu regeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine häufig verwendete Vertragsklausel zur Tierhaltung in Mietwohnungen gekippt (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VIII ZR 340/06). Die Karlsruher Richter erklärten die Bestimmung, die "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen" von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte, für unwirksam.

Klausel unwirksam

Kläger war ein Mann, der zehn Jahre nach dem Einzug zwei Katzen anschaffen wollte. Der Vermieter lehnte das allerdings ab. Denn im Mietvertrag war geregelt, dass eine Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters bedurfte. Das BGH musste nun klären, ob die Tierhaltung nach freiem Ermessen abgelehnt werden konnte oder für das "Nein" sachliche Gründe angegeben werden müssen.

Die Klausel benachteilige Mieter unangemessen, hieß es zur Urteilsbegründung. Eine solche Bestimmung benachteilige den Mieter unangemessen, weil sie ihrem Wortlaut nach auch die Haltung unproblematischer Kleintiere wie Schildkröten oder Hamster, untersage. Denn auch diese Tiere würden in Käfigen gehalten und gehörten zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Klausel zufolge bedarf aber auch diese Tierhaltung der Zustimmung des Vermieters, wie der BGH erklärte.

Keine schematische Lösung

Da als Folge dieses Urteils nun in zahlreichen Mietverträgen keine wirksamen Regelungen mehr zur Tierhaltung bestehen, müssen Mieter und Vermieter nun im Einzelfall über die Hautierhaltung verhandeln. In dem Urteil heißt es, dass es keine schematische Lösung geben könne. Bei der Haltung von Tieren müsse eine umfassende Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der weiteren Beteiligten erfolgen.

Übrigens verstößt das häufig im Mietvertrag ausgesprochene Haltungsverbot von Haustieren nicht gegen die guten Sitten, auch nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben. Im Allgemeinen werden von den Vorschriften des Mietvertrags zur Haustierhaltung aber nur Hunde und Katzen erfasst, Kleintiere nicht. Als Kleintiere gelten etwa Stubenvögel, Aquarienfische, Goldhamster, Meerschweinchen, Schildkröten, etc. Verboten bleibt dann aber eine komplette Vogelvoliere innerhalb einer Mietwohnung oder eine "erhebliche Lärmbelästigung" durch einen Papagei. Exotische Tiere, wie zum Beispiel Affen, Raubkatzen, Schlangen, Spinnen gelten nicht als Haustiere - so dass die Tierhaltung innerhalb der Mietwohnung verboten bleibt.

Karin Spitra mit dpa
 
 
MEHR ZUM ARTIKEL
Mietvertrag Diese Klauseln sind unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat Mieter schon oft vor überzogenen Renovierungsforderungen in Schutz genommen. Zahlreiche Klauseln in Mietverträgen wurden für unwirksam erklärt. mehr...

Haustiere Drei Milliarden für Hund, Katze und Maus

Deutsche Tierbesitzer geben ein Vermögen für ihre Lieblinge aus. Sage und schreibe drei Milliarden Euro sind ihnen ihre Haustiere im vergangenen Jahr wert gewesen. mehr...

Haustiere Für Bello nur das Beste

Nicht nur Chinesen liegt das "Jahr des Hundes" am Herzen, auch Deutsche greifen für Fiffi und Co. tief in die Tasche. Findige Geschäftsleute sorgen nun dafür, dass auch der "beste Freund des Menschen" einen guten Start ins Hundejahr hat. mehr...

 
Partnerangebot Der stern.de-Stromvergleich Der stern.de-Stromvergleich Sparen Sie mit günstigem Strom

Strom kann teuer sein, muss aber nicht! Vergleichen Sie die aktuellen Stromtarife und wechseln Sie einfach und kostenlos online! mehr

 
 
 
stern testen, Serie sichern

Jetzt den stern inklusive der aktuellen Gesundheits-Serie testen! Jetzt sichern!

 
 
 
 
 
stern - jetzt im Handel
stern (7/2012)
Unser täglich Fleisch