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12. November 2006, 14:45 Uhr

Zu Ende bauen - oder zahlen

Wer ernsthaft vorhat, ein Haus zu kaufen, sollte noch in diesem Jahr zuschlagen, denn die Erhöhung der Mehrwertsteuer wirkt sich auch auf Bauvorhaben und Immobilienkäufe aus. Bauherren sollten sich ranhalten - sonst kann's teuer werden.

Damit dieses Bauvorhaben bis Ende des Jahres noch fertig wird, muss der Bauarbeiter aber einen Zahn zulegen© Thep Heimann/DDP

Ab 2007 steigt die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Bauherren und Grundstücksbesitzer können jetzt durch schnelles Handeln noch so manchen Euro sparen. Immobilienkäufern sitzt die drohende Steuererhöhung besonders im Nacken. Denn ab 2007 verteuern sich Notar- und Maklerrechnungen. Wer fest zum Erwerb einer Immobilie entschlossen ist, sollte den Deal noch im alten Jahr unter Dach und Fach bringen. Denn für die Höhe der Steuerbelastung kommt es allein auf die Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages an. Kunden, die sich noch vor dem Jahreswechsel einen Notartermin besorgen, zahlen auf die Maklercourtage und die Dienstleistung des Notars nur den alten Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent.

Stichtag 31.12.

Bauherren müssen ihr Eigenheim spätestens am 31.12.2006 bezugsfertig übernehmen. Denn nur, wenn eine Bauleistung im alten Jahr ausgeführt wurde, kann man der Steuererhöhung ausweichen. Auch ein bestelltes Fertighaus muss spätestens Silvester einzugsbereit stehen. Wird das Neubauprojekt erst 2007 fertig gestellt, kassiert der Fiskus in jedem Fall die höhere Mehrwertsteuer. Das gilt sogar für die im alten Jahr geleisteten Anzahlungen. Der Bauunternehmer muss auch die Vorauszahlungen zum neuen Steuersatz von 19 Prozent abrechnen - und die Steuerdifferenz beim Fiskus nachentrichten.

Ein Abwälzen der Steuerbelastung auf den Bauherren ist nur möglich, wenn der Bauvertrag nach dem 1. September 2006 abgeschlossen wurde und eine entsprechende Anpassungsklausel vereinbart wurde. Meist lautet die Formulierung in dem Vertragswerk "Preis zuzüglich gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer".

Dem Fiskus ein Schnippchen schlagen

Auch mit der Vereinbarung von Teilleistungen kann man bei laufenden Bauvorhaben dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen. Denn für die Höhe der Mehrwertsteuer kommt es nicht auf den Zahlungstag, sondern auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an. Sofern sich bei Neubauten oder Modernisierungen einzelne Gewerke oder Arbeitsvorgänge aufsplitten lassen, sollte man vertraglich eine getrennte Abrechnung vereinbaren.

Konkret lässt der Fiskus bei Erdarbeiten, Außenputz, Zimmerei- und Dachdeckerarbeiten nach Häusern oder Blöcken, bei Innenputz- und Malerarbeiten nach Geschossen oder Wohnungen und bei Tischler- oder Glaserarbeiten nach einzelnen Stücken eine Zerlegung des Auftragsvolumens zu. Werden diese Teilarbeiten bereits im alten Jahr erbracht, fällt auch dann nur der Steuersatz von 16 Prozent an, wenn die Zahlung erst 2007 erfolgt.

Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist in einer Verfügung vom 19.9.2005 darauf hin, dass auch die Abnahme der vereinbarten Teilleistungen vor Inkrafttreten der Steuersatzerhöhung erfolgen muss. Zudem muss der Handwerker gesonderte Rechnungen erteilen. Durch die gesonderte Abnahme laufen selbstverständlich auch getrennte Gewährleistungsfristen für die einzelnen Bauabschnitte.

DDP
 
 
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