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25. Oktober 2005, 14:13 Uhr

Banken müssen ausreichend aufklären

Im Milliarden-Streit um so genannte Schrottimmobilien hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil gefällt - vielen wird es jedoch nicht gefallen.

Nicht jede Immobilie macht dem Käufer auf Dauer Freude© Norbert Millauer/DDP

Käufer von Schrottimmobilien können nach einer EU-Richtlinie den Darlehensvertrag kündigen, wenn sie von der Bank nicht ausreichend über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Dies erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg heute.

Kommt die Bank ihrer Verpflichtung bei Haustürgeschäften nicht nach, so trägt sie dem Urteil zufolge das Gesamtrisiko. Hat das Kreditinstitut den Verbraucher über sein Widerrufsrecht indes informiert und es kommt zum Kaufvertrag für die Immobilie, so liegt das Risiko beim Käufer. Kündigt der Verbraucher in diesem Fall den Darlehensvertrag, muss er das Geld an die Bank - samt marktüblicher Zinsen - zurückzahlen.

Nach Auffassung des Gerichts kamen die Banken in den Ausgangsverfahren vor dem Landgericht Bochum und dem Hanseatischen Oberlandesgericht ihrer Verpflichtung aber nicht nach. Der Verbraucher sei in beiden Fällen "nicht über sein Recht zum Widerruf des Darlehensvertrages belehrt" worden. Deshalb habe "das Kreditinstitut die mit den fraglichen Kapitalanlagen verbundenen Risiken zu tragen". Es sei Sache des nationalen Gesetzgebers und der nationalen Gerichte, "den Schutz des Verbrauchers vor den Folgen der Verwirklichung dieser Risiken zu gewährleisten".

Der EuGH unterscheidet zwischen Immobilien- und Kreditvertrag

Die Richter betonten aber, dass sich das in der EU-Richtlinie festgelegte Widerrufsrecht von sieben Tagen bei Haustürgeschäften "in keinem Fall" auf den Kaufvertrag einer Immobilie erstreckt, sondern nur auf den Darlehensvertrag. Wisse ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht binnen sieben Tagen, wäre es gegebenenfalls nicht zum Kaufvertrag gekommen, argumentierten die Richter. Dadurch hätte es der Verbraucher vermeiden können, "sich dem Risiko auszusetzen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufes zu hoch bewertet wird, dass sich die veranschlagten Mieteinnahmen nicht erzielen lassen und dass sich die Erwartungen in Bezug auf die Entwicklung des Immobilienpreises als falsch erweisen".

Das Urteil betrifft direkt die Badenia Bausparkasse und die Crailsheimer Volksbank, hat aber grundsätzliche Bedeutung für die Haftung von Banken bei Tausenden solcher Verträge. In den 90er Jahren hatten sich viele Verbraucher von Vermittlern bei sich zu Hause zum Kauf überteuerter Wohnungen bewegen lassen, für die sie hohe Kreditverträge abschlossen. Diese Steuersparmodelle rentierten sich später oft nicht, weil die erwarteten Einnahmen ausblieben.

Mehrere Verbraucher versuchten nun, mit Hilfe der EU-Richtlinie über Haustürgeschäfte ihre Kreditverträge und zugleich auch die Immobilienkaufverträge zu widerrufen. Die Richtlinie sieht vor, dass Verbraucher sieben Tage Zeit haben, um Geschäfte zu widerrufen, die mit unaufgefordert bei ihnen zu Hause erscheinenden Vertretern abgeschlossen werden.

AP/Reuters
 
 
 
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