Ein plötzlicher Wasserrohrbruch, ein Küchenbrand - Schäden am Eigenheim kosten schnell mehrere Hunderttausend Euro. Deshalb brauchen Hausbesitzer unbedingt ausreichend Versicherungsschutz. Was dabei wichtig ist. Von Peter Neitzsch

Ein Unwetter hat dieses Haus in Mecklenburg-Vorpommern beschädigt. Für Hausbesitzer ist es unerlässlich sich gegen Elementarschäden zu versichern© Reinhard Klawitter/DPA
Wie wichtig der Schutz der eigenen vier Wände ist, merken die meisten Menschen erst, wenn Haus oder die Wohnung Schaden nehmen. Bei einem Brand, Wasserschäden oder Verwüstungen durch einen Sturm kann der Schaden schnell einige Hunderttausend Euro ausmachen. Kaum jemand dürfte das vom Ersparten bezahlen können. Deshalb sollte der Versicherungsschutz für die Immobilie optimal sein. stern.de sagt, welche Versicherungen für Hausbesitzer unerlässlich sind.
Abgedeckt, abgebrannt oder abgesoffen - wer massive Schäden an seinem Wohnhaus zu beklagen hat, ist froh, wenn die Wohngebäudeversicherung zahlt. Der Preis einer Gebäudepolice hängt vom Wert des Hauses ab, von seiner Lage sowie davon, ob ein Versicherer günstig oder teuer ist. Vor Abschluss einer Wohngebäude-Versicherung sollte man daher gut vergleichen.
Verbraucherexperten der Stiftung Wartentest haben für die Zeitschrift "Finanztest" 120 Angebote an verschiedenen Orten am Beispiel eines Einfamilienhauses verglichen. Das Ergebnis: Durch einen Wechsel der Wohngebäude-Versicherung können Hausbesitzer mehr als 500 Euro im Jahr sparen. Auch günstigere Versicherungen gewährleisten oft den gleichen Schutz.
Eine sogenannte "verbundene Wohngebäudeversicherung" schließt mehrere Schadensformen ein. Die einzelnen Schäden können aber auch bei unterschiedlichen Anbietern versichert werden. "Normalerweise macht es Sinn, den vollständigen Versicherungsschutz bei einem Versicherer abzuschließen", sagt Gabriele Zeugner, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Bremen, stern.de. In Einzelfällen könne es aber auch sinnvoll sein, häufige Schäden getrennt zu versichern, um die Kosten für die Prämie nicht in die Höhe zu treiben. Beispielsweise wenn bei einem alten Gebäude wiederholt Wasserrohrschäden auftreten.
Je nach Haus, Grundstück und Ausstattung sind weitere nicht im Grundschutz enthaltene Zusatzleistungen sinnvoll: beispielsweise die Absicherung der Kosten für die Entsorgung von Schutt oder Resten eines zerstörten Hauses. Der Versicherer sollte dann mindestens 10.000 Euro für ein Einfamilienhaus übernehmen. Die Entsorgung eines durch Heizöl oder giftigen Brandschutt verseuchten Bodens sollte ebenfalls abgesichert sein. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Dach kann mitversichert werden: Zerstören Sturm oder Hagel die Solarmodule, wird der Schaden vom Versicherer ersetzt. Einen tabellarischen Überblick über die Zusatzleistungen der Versicherer bietet "Finanztest" gegen eine Gebühr auch online.
Tipp: Wer eine Immobilie kauft, sollte bestehenden Versicherungsschutz, der beim Kauf zunächst einmal immer auf den Erwerber übergeht, nicht vorschnell kündigen. Denn oft bieten Altverträge gute Konditionen und einen umfassenden Versicherungsschutz. Wer die Gebäudeversicherung kündigen will, muss dies spätestens drei Monate vor Ablauf tun. Andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Schäden durch Naturgewalten wie große Schneelasten, Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Lawinen, die nicht selten einen Totalschaden zur Folge haben, müssen zusätzlich über eine Elementarschadenversicherung abgedeckt werden. "Gegen Elementarschäden sollte sich jeder Hausbesitzer versichern, selbst wenn das Haus nicht in einem Gefährdungsgebiet steht", sagt Zeugner. Eine entsprechende Police kann meist auch gemeinsam mit dem Wohngebäude-Tarif abgeschlossen werden.
Teuer wird es mitunter, wo regelmäßig Elementarschäden zu erwarten sind - etwa in Flussnähe. Trotzdem sollte auf den Schutz nicht leichtfertig verzichtet und notfalls ein Prämienzuschlag in Kauf genommen werden. Außerdem sollte die Versicherung auf Vollständigkeit geprüft werden. Gilt der Versicherungsschutz auch für Nebengebäude, Terrassenüberdachungen und weiteres Zubehör?
Die Versicherungssumme muss so gewählt sein, dass keine Unterversicherung auftritt und bei einem Totalschaden ausreichend Geld fließt, um das Gebäude wieder aufzubauen. Die Versicherungssumme sollte daher regelmäßig angepasst werden. Achtung: Der Wiederaufbau wird von den Versicherern in der Regel nur übernommen, wenn eine "gleitende Neuwertversicherung" abgeschlossen wurde, die die allgemeinen Kostensteigerungen berücksichtigt und im Schadensfall entsprechend hohe Beträge zahlt.
Schäden müssen immer unverzüglich gemeldet werden. Wer das nicht tut, riskiert den Versicherungsschutz, wie etwa ein Ehepaar, das vor dem Amtsgericht Wuppertal (AZ: 39 C 557/ 06) gegen seine Versicherung geklagt hatte. Die Eheleute, deren Keller knöcheltief voll Wasser gelaufen war, hatten zunächst versucht, den Schaden zu beseitigen. Zwei Wochen später meldeten sie sich bei ihrem Gebäudeversicherer und wollten die Kosten für die Malerarbeiten ersetzt bekommen. Vor Gericht verlor das Ehepaar, weil es den Schaden nicht rechtzeitig gemeldet hatte. 14 Tage waren den Richtern eindeutig zu lang.
Auch darf der Versicherte den Schaden nicht grob fahrlässig verursacht haben: Wer zum Beispiel in den Winterurlaub fährt und die Heizung ausstellt, der wird den Schaden nicht ersetzt bekommen, wenn die Leitungen platzen und das Wasser Teile des Hauses zerstört oder beschädigt. Und auch wer im Sommer den Grill unbeaufsichtigt lässt und das Haus in Flammen setzt, muss damit rechnen, dass die Versicherung nicht zahlt.
Lesen Sie auf den nächsten Seiten: Haftpflicht, Rechtsschutz und Hausrat - welche Versicherungen Hausbesitzer noch benötigen.
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