Sortieren nach: Relevanz | Aktualität |
Keine Verjährung von Mietmängeln. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter diese auch dann noch beheben müssen, wenn sie bereits seit Jahren bestehen. Der Mieterbund spricht von einem wegweisenden Urteil.
In deutschen Mietwohnungen brechen bunte Zeiten an: Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in Mietverträgen für unwirksam erklärt, in denen der Vermieter seinen Mietern eine bestimmte Wandfarbe vorschreibt. Die neue, bunte Freiheit ist allerdings an eine bestimmte Bedingung geknüpft.
Vom Umgang mit dem Makler über die Fallstricke im Mietvertrag und Baulärm bis zum Stress mit dem Nachbarn und die Kündigung. Alles, was Sie als Mieter in Deutschland wissen müssen.
Die Gerichte haben Mieter schon oft vor Renovierungspflichten und anderen Klauseln in Mietverträgen geschützt. Doch die Vermieter entdecken zunehmend Hintertüren.
Ein Leben in Himmelblau? Ein zartes Rosa fürs Kinderzimmer? Gar ein Schwarz für den Ruheraum? Egal, in welcher Farbe ein Mieter die Wände seiner Wohnung streichen will, der Vermieter darf es ihm nicht verwehren. Nur beim Auszug ist ein neutraler Farbton Pflicht, sagt der Bundesgerichtshof.
Überall im Land gibt es Zoff. Wegen Schimmel an der Wand, wegen lauter Musik, wegen falsch abgerechneter Heizkosten. 300.000 Fälle landen jährlich vor Gericht. Dabei wären viele Konflikte vermeidbar. Wie Mieter und Vermieter besser miteinander auskommen können.
Ein Mietvertag kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Eine kürzere Kündigungsfrist sieht das Gesetz hingegen nicht vor - auch nicht für Senioren, die aus gesundheitlichen Gründen plötzlich aus der Wohnung müssen. Noch problematischer wird es bei sogenannten Zeitmietverträgen.
Der Bundesgerichtshof hat eine weitere Renovierungsklausel in Mietverträgen gekippt: Demnach können Mieter nicht dazu verpflichtet werden, ihre Wände in "hellen und neutralen Farben" zu streichen. Die ungültige Klausel führt sogar dazu, dass die gesamte Pflicht des Mieters zu Schönheitsreparaturen entfällt.
TV per Satellit oder Kabel war gestern - Fernsehen gibt es jetzt übers Internet. stern.de-Redakteur Ralf Sander hat die neue IPTV-Technik daheim getestet.
Die um sich greifenden Rauchverbote in vielen Gaststätten und öffentlichen Gebäuden lassen Rauchern oft nur noch den Rückzug in die eigenen vier Wände. Doch auch da regeln Gerichte, was erlaubt ist - und was nicht.
Hinter diesem Link steckt ein RSS-Feed, über den Sie bequem in ihrem Newsreader informiert werden, wann immer ein neuer Artikel auf stern.de zu Ihrem Suchbegriff erscheint.
Was sind RSS-Feeds?Abspielgerät Amtsgericht Hannover Bremer Hauptbahnhof Bundesgerichtshof Franz-Georg Rips Grad Celsius IPTV Kündigungsfrist Mängel Mieter Mietvertrag Renovierung Roland Koch Schönheitsreparaturen Verdächtiges Paket Vermieter Wandfarbe
Dann stellen Sie sie in unserer Wissenscommunity "Noch Fragen".